Windkraftanlagen in der Gemeinde Happurg

Unterstützung für die Projektierung von Windkraftanlagen

 

Der Gemeinderat Happurg hat sich bereits im Juli 2020 mit dem Ausbau der Windkraft und der Errichtung von Bürgerwindanlagen im Gemeindegebiet befasst.

Ein geeignetes Planungsgebiet für die Errichtung von Windkraftanlagen ist das Waldgebiet südwestlich des Ortsteiles Schupf. Ein Teil dieses Gebietes wurde bereits 2012 vom Regionalen Planungsverband als Windvorbehaltsgebiet WK 34 ausgewiesen.

Projekt

Das Planungsgebiet umfasst eine Flächengröße von ca. 66 Hektar. Geplant ist die Errichtung von zwei Windkraftanlagen entlang des Forstweges, der von Norden nach Süden durch das Gebiet verläuft.

Die geplanten Anlagen haben eine Gesamthöhe von jeweils 250 Metern. Bei einer Nabenhöhe von 169 Meter und einem Rotordurchmesser von 162 Metern erbringen Sie eine Leistung von 6.2 Megawatt pro Anlage.

Eine dieser modernen Anlagen wird jährlich ca. 10 Mio. kWh sauberen Strom produzieren und damit bis zu 3.000 Privathaushalte versorgen können. Damit verbunden ist eine jährliche CO2 Einsparung von bis zu 7.800 Tonnen (bezogen auf den heutigen Strommix).

 

Einspeisung

Die Einspeisung in das Stromnetz erfolgt voraussichtlich im Umspannwerk am Pumpspeicherkraftwerk in Happurg.

Standort

Das Planungsgebiet befindet sich ausschließlich im Wald. Die Errichtung der Anlagen erfolgt westlich bzw. östlich des Forstwegs. Die Eigentümer der Flurstücke im Planungsgebiet sind bereit, Ihre Flächen für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen. Der gewählte Standort ist bereits als Windvorbehaltsgebiet ausgewiesen. Es werden keine Schutzgebiete (FFH, Vogelschutzgebiet o.ä.) vom Planungsgebiet berührt.

Abstand zu umliegenden Orten

Der Abstand der geplanten Windenergieanlagen zur Wohnbebauung der umliegenden Ortschaften beträgt 1.200 Meter nach Hinterhaslach, 1.900 Meter nach Schupf, 1.200 Meter nach Traunfeld, sowie 1.000 Meter nach Dippersricht.

Umweltverträglichkeit

Flächeneingriff

Bei der Errichtung von Windkraftanlagen im Wald wird besonders darauf geachtet, den Flächeneingriff so gering wie möglich zu halten. Das Planungsgebiet beinhaltet eine Flächengröße von ca. 66 ha. Der tatsächliche Flächenbedarf pro Windkraftanlage liegt bei ca. 5.000m². Für den Bau benötigte Montage- und Lagerflächen im Wald werden nach der Inbetriebnahme zurückgebaut und das betroffene Terrain wieder aufgeforstet. Wir achten auf einen möglichst geringen dauerhaften Flächeneingriff. Der unvermeidbare dauerhafte Flächeneingriff wird durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.

Schall

Die strengen gesetzlichen Schallgrenzwerte werden für sämtliche umliegenden Orte eingehalten. Die geplanten Anlagen der neuesten Generation sind höher und leistungsfähiger als die bereits bestehenden Anlagen in den benachbarten Windparks Altdorf-Eismannsberg und Offenhausen und – durch angewandte Bionik -  gleichzeitig leiser. Die Rotorblätter der neuen Anlagen sind mit sägezahnähnlichen Blattfortsätzen – in Anlehnung an die Schwungfedern der Eule - ausgestattet, welche eine schallreduzierende Wirkung haben.

 

Schatten

Die Anlagen werden mit einem Schattenabschaltmodul ausgestattet. Diese Steuerung stellt sicher, dass zu keinem Betriebszeitpunkt die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden.

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

Neue moderne Windenergieanlagen blinken und leuchten nachts nicht mehr!

Aufgrund der inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von neuen Windenergieanlagen werden die Signallichter an den Anlagen nur noch ausgelöst, wenn sich ein Flugzeug nähert.

Flora und Fauna

Die erforderlichen artenschutzfachlichen Untersuchungen werden bereits vor Ort durchgeführt. Naturgutachter beobachten und kartieren dabei Flora und Fauna. Insbesondere wird untersucht, ob das Planungsgebiet im Sinne des Naturschutzgesetzes Brutstätte oder Jagdrevier von schützenswerten Vögeln ist. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt und entsprechende Maßnahmen abgestimmt, um störende Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Tierwelt zu vermeiden.

Geplante Zeitschiene

Der Gemeinderat Happurg hat in seiner Sitzung am 06.07.2022 beschlossen, in das Planungsverfahren für dieses Projekt einzusteigen.

Die für das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz notwendigen Unterlagen und Gutachten werden in den kommenden Monaten erstellt. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Nürnberger Land.

Hat das Projekt Planreife erreicht, organisieren wir eine Informationsveranstaltung zur Bürgerbeteiligung (Echtes Bürgermodell) mit Projektexposé. Interessierte Bürger können sich dann als Kommanditisten an der Bürgerwindenergie Happurg GmbH & Co. KG beteiligen.

Wenn alles positiv verläuft, dann könnten sich Ende 2024 die geplanten Windräder drehen und zur Versorgung der Region mit sauberem Strom beitragen.

Das Echte Bürgermodell

Analog zu den bereits bestehenden Bürgerwindparks Altdorf-Eismannsberg und Offenhausen wird auch dieser Windpark als Echtes Bürgermodell umgesetzt.

Durch die Bürgerwindenergie Happurg GmbH & Co. KG wird der Windpark ausschließlich den Bürgern aus der Gemeinde Happurg und seinen Ortsteilen als Kommanditisten der GmbH & Co. KG gehören. So liegt der Park mit den damit verbundenen Erträgen vollständig in den Händen der Bürger. Als Kommanditisten der Gesellschaft haben die Bürger volle Mitbestimmung während der gesamten Laufzeit der Anlage. Die Bürger vor Ort können so mit Recht von „unserem Windpark“ sprechen.

Beteiligungsmöglichkeit

Die Details zur Beteiligung an diesem Bürgermodell werden noch ausgearbeitet. Sollte Ihrerseits grundsätzlich Interesse an einer Beteiligung am Bürgerwindpark Happurg bestehen, so können Sie sich gerne zu unserem Beteiligungs-Newsletter anmelden.

 


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