Der Gemeinderat Mühlhausen hat am 2. Februar 2021 die Errichtung eines Bürgersolarparks als Freiflächenphotovoltaikanlage im Gemeindegebiet beschlossen. Der gewählte Standort befindet sich nordwestlich des Ortes Mühlhausen.
Flächenumgriff | 17,6 ha |
Ertrag (Jährlich): | 20 Mio. kWh |
CO2 Einsparung (Jährlich): | Ca. 15.000 Tonnen |
Installierte Leistung: | 18,5 MWp |
Anlage kaum einsehbar
keine Blendwirkung
Grünpflege durch Beweidung
Echte Bürgerbeteiligung
Der Bürgersolarpark soll eine installierte Modulleistung von ca. 18,5 MWp erhalten. Das Planungsgebiet beinhaltet inklusive Eingrünung eine Flächengröße von ca. 17,6 ha. Der Bürgersolarpark wird jährlich ca. 20 Mio. kWh sauberen Strom produzieren und damit ca. 5.700 Privathaushalte versorgen können. Damit verbunden ist eine jährliche CO2 Einsparung von ca. 15.000 Tonnen (bezogen auf den heutigen Strommix).
Der Standort der Anlage südlich der Motocross-Strecke liegt in einer leichten Senke und ist damit von keiner gemeindlichen Wohnbebauung einsehbar und beeinträchtigt somit das Ortsbild von Mühlhausen und seiner Ortsteile nicht.
Der Flächenumgriff direkt am Anlagenstandort beträgt insgesamt 17,6 ha, wovon ca. 15,8 ha mit Modultischen überstellt werden und 1,8 ha als interne Ausgleichsflächen für den Eingriff in die Landschaft dienen. Zum artenschutzrechtlichen Ausgleich (Feldlerche) wird eine zusätzliche, externe Fläche von ca. 3,5 ha angelegt.
Die gesamte Solarparkfläche wird in extensives, artenreiches Grünland umgewandelt, sodass sich innerhalb des Solarparks die Natur ungehindert entwickeln kann. Des Weiteren wird ein Standort für einen Bienenstand ausgewiesen.
Die Pflege des Grünlands erfolgt vorrangig durch regelmäßige Beweidung mit Schafen. Eingebettet in die Landschaft wird die Anlage durch Feldhecken und Baumreihen aus Wildobstbäumen. Die Waldränder bleiben zur Bejagung frei.
Die erforderlichen artenschutzfachlichen Untersuchungen wurden vor Ort durchgeführt. Naturgutachter beobachteten und kartierten dabei Flora und Fauna. Insbesondere wurde untersucht, ob das Planungsgebiet Brutstätte von schützenswerten Vögeln (z. B. Feldlerche) ist.
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt und entsprechende Maßnahmen abgestimmt, um störende Auswirkungen des Solarparks auf die Tierwelt zu vermeiden. Für die Lebensraumansprüche der Feldlerche werden außerhalb des Solarparks blütenreiche neue Reviere angelegt.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 2. Februar 2021 dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zugestimmt und am im Januar 2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Mühlhausen" per Satzung beschlossen.
Der Bau des Solarparks ist für Herbst 2023 geplant, im Frühjahr 2024 soll er in Betrieb gehen.
Wie der Windpark Mühlhausen wird auch der Bürgersolarpark vorrangig den Bürgern aus der Gemeinde Mühlhausen und seinen Ortsteilen als Kommanditisten der GmbH & Co. KG gehören. So liegt der Bürgersolarpark mit den damit verbundenen Erträgen vollständig in den Händen der Bürger. Als Kommanditisten der Gesellschaft haben die Bürger volle Mitbestimmung während der gesamten Laufzeit der Anlage. Die Bürger vor Ort können so mit Recht von „unserem Solarpark“ sprechen.
09106 924040
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