Erweiterung des Bürgerwindparks Altdorf-Eismannsberg Gemeinsam für regionalen Ökostrom

Unterstützung für eine weitere Windkraftanlage

Der Stadtrat Altdorf hatte bereits im Dezember 2021 einer Erweiterung des bestehenden Bürgerwindparks Altdorf-Eismannsberg um eine dritte Windenergieanlage zugestimmt.

Im Juli 2022 wurde die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz für diese weitere Windenergieanlage vom Landratsamt Nürnberger Land erteilt.

Die dritte Bürgerwindanlage wird nordöstlich der bestehenden WEA II errichtet. 

 

Projektstatus

  • Projektidee
  • Bürgerinformation
  • Projektentwicklung
  • Bürgerbeteiligung / Reservierung
  • Bauphase
  • Inbetriebnahme

Projektdaten

Anlagentyp 1x Vestas V-136 4.2
Ertrag (Jährlich): 9 Mio. kWh
CO2 Einsparung (Jährlich): Ca. 6.700 Tonnen
Erhöhung des Parkertrags auf: ca. 27,7 Mio. kWh
Installierte Leistung 4,2 MW

Repowering einer Altanlage

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

Moderner leiser Anlagentyp

Integration in Bestandspark

Repowering-Projekt

Am Standort der zukünftigen dritten WEA im Bürgerwindpark Altdorf-Eismannsberg befand sich bis zum 17.05.2023 eine Windenergieanlage des Typs Pfleiderer PWE 1577, welche seit 2002 in Betrieb war und seit 2022 nicht mehr im Rahmen des EEG gefördert wurde. Am 17.05.2023 wurde die Anlage durch Sprengung abgebaut. In unmittelbarer Nähe zum Standort des Fundamentes dieser Altanlage wird im Rahmen eines sogenannten "Repowerings" im Laufe des Sommers 2023 eine neue Windenergianlage des Typs Vestas V136 errichtet.

Die Neuanlage ist technisch identisch mit den beiden im Bürgerwindpark bestehenden Anlagen. Mit einer Leistung von 4.2 MW bei einer Nabenhöhe von 149m und einem Rotordurchmesser von 136m wird die Anlage jährlich ca. 9 Mio kWh sauberen Strom produzieren und damit ca. 2.500 Privathaushalte versorgen. Damit verbunden ist eine jährliche CO2 Einsparung von ca. 6.700 Tonnen (bezogen auf den heutigen Strommix).

 

Einspeisung

Die Einspeisung des in der dritten Windenergieanlage erzeugten Stromes in das öffentliche Netz erfolgt am bereits vorhandenen Einspeisepunkt des Bürgerwindparks Altdorf-Eismannsberg im Ortsteil Klingenhof der Gemeinde Offenhausen.

 

Umweltverträglichkeit

Flächeneingriff

Die zusätzliche Windenergieanlage befindet sich im bereits bestehenden Poolgebiet des Bürgerwindparks Altdorf-Eismannsberg. Die für den Bau benötigte Zuwegung erfolgt, wie auch bereits beim Bau der beiden Erstanlagen, über die östliche Seite des Windparks.

Vorübergehende Wegeverbreiterungen und Kranstellflächen auf dem Gelände werden nach der Inbetriebnahme zurückgebaut und das betroffene Terrain wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt. Wir achten auf einen möglichst geringen dauerhaften Flächeneingriff. Der unvermeidbare dauerhafte Flächeneingriff wird durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.

 

Schall

Die strengen gesetzlich vorgegebenen Schallgrenzwerte werden für sämtliche umliegende Orte eingehalten. Die geplante Anlage ist höher und in etwa doppelt so leistungsfähig wie die abgebaute Pfleiderer-Anlage. Dennoch ist ihre Schallentwicklung geringer als die der Altanlage.

Für die umliegenden Orte ergeben sich aus dem Repowering keine zusätzlichen Beeinträchtigungen.

Flora und Fauna

Die erforderlichen artenschutzfachlichen Untersuchungen für das Repowering wurden im Laufe des Jahres 2021 vor Ort durchgeführt. Naturgutachter beobachteten und kartierten dabei Flora und Fauna. Insbesondere wurde untersucht, ob der Standort der Altanlage im Sinne des Immissionsschutzgesetzes inzwischen Brutstätte oder Jagdrevier von schützenswerten Vögeln ist. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt und entsprechende Maßnahmen abgestimmt, um störende Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Tierwelt zu vermeiden.

Schatten

Die gesetzlich vorgegebenen maximal zulässigen Beschattungszeiten werden für sämtliche umliegende Orte eingehalten. Hierzu wird die Anlage mit einer Abschaltautomatik ausgestattet.

Für die umliegenden Orte ergeben sich, wie auch hinsichtlich Schall, aus dem Repowering keine zusätzlichen Beeinträchtigungen.

 

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

Neue moderne Windenergieanlagen blinken und leuchten nachts nicht mehr!
Aufgrund der inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von neuen Windenergieanlagen werden die Signallichter an den Anlagen nur noch ausgelöst, wenn sich ein Flugzeug nähert. Alle drei Windenergieanlagen im Bürgerwindpark Altdorf-Eismannsberg werden mit der Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet.

Geplante Zeitschiene

Der Stadtrat Altdorf hatte bereits im Dezember 2021 einer Erweiterung des bestehenden Bürgerwindparks Altdorf-Eismannsberg um eine dritte Windenergieanlage zugestimmt. 

Die für das Genehmigungsverfahren notwendigen Unterlagen und Gutachten für diese weitere Windenergieanlage wurden in Abstimmung mit dem Landratsamt Nürnberger Land erstellt und die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz im Juli 2022 durch das Landratsamt Nürnberger Land erteilt. 

Wenn alles weiterhin positiv verläuft, dann werden sich noch vor Ende des Jahres 2023 im Bürgerwindpark Altdorf-Eismannsberg drei Windräder drehen und zur Versorgung der Region mit sauberem Strom beitragen.

Das Echte Bürgermodell

Im Oktober 2022 fand eine außerordentliche Gesellschafterversammlung der Bürgerwindenergie Altdorf-Eismannsberg statt, in welcher die Gesellschaft die Aufnahme dieser dritten Windenergieanlage in das Portfolio der bestehenden Bürgerwindgesellschaft beschloss. Die Echte Bürgerbeteiligung findet damit in diesem Projekt durch die bereits an der bestehenden Gesellschaft beteiligten Bürger statt.  

Durch die Bürgerwindenergie Altdorf-Eismannsberg GmbH & Co. KG wird auch die Repowering-Anlage ausschließlich den 189 Bürgern aus Altdorf und dem Landkreis Nürnberger Land als Kommanditisten der GmbH & Co. KG gehören. So liegt der Park mit den damit verbundenen Erträgen vollständig in den Händen der Bürger. Als Kommanditisten der Gesellschaft haben die Bürger volle Mitbestimmung während der gesamten Laufzeit der Anlage. Die Bürger vor Ort können so mit Recht von „unserem Windpark“ sprechen.

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