Der Gemeinderat Dietenhofen hatte im Mai 2021 den weiteren Ausbau der Windkraft im Gemeindegebiet beraten und sich für die Projektierung weiterer Bürgerwindkraftanlagen ausgesprochen.
Im Oktober 2022 wurde das Bauleitplanverfahren für zwei weitere Bürgerwindanlagen im Gemeindegebiet abgeschlossen und das "Sondergebiet Windenergie Herpersdorf" ausgewiesen.
Die beiden Bürgerwindanlagen werden auf der Hochfläche zwischen den Ortsteilen Lentersdorf, Herpersdorf, Seubersdorf und Unterschlauersbach, an der Gemeindegrenze zu Großhabersdorf, entstehen.
Anlagentyp | 2x Vestas V-162 6.2 |
Ertrag (Jährlich): | 24 Mio. kWh |
CO2 Einsparung (Jährlich): | Ca. 18.000 Tonnen |
Abstand zur Wohnbebauung: | Ca. 1.000 Meter im Umkreis |
Installierte Leistung | 12,4 MW |
100% Schattenabschaltung
Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)
Moderner leiser Anlagentyp
Echte Bürgerbeteiligung
Das Planungsgebiet beinhaltet eine Flächengröße von ca. 25 Hektar. Geplant ist die Errichtung von zwei Windkraftanlagen nördlich und südlich der Hochspannungsleitung, die zwischen Unter- und Oberschlauersbach verläuft.
Die geplanten Anlagen haben eine Gesamthöhe von jeweils 250 Meter bei einer Nabenhöhe von 169 Meter und einem Rotordurchmesser von 162 Meter und erbringen eine Leistung von 6.2 Megawatt pro Anlage. Damit sind diese Anlagen fast doppelt so leistungsfähig wie die bereits vor neun Jahren im Ortsteil Neudorf errichteten gemeindlichen Bürgerwindanlagen.
Eine dieser modernen Anlagen wird jährlich bis zu 12 Mio. kWh sauberen Strom produzieren und damit bis zu 3.400 Privathaushalte versorgen können. Damit verbunden ist eine jährliche CO2 Einsparung von bis zu 9.000 Tonnen (bezogen auf den heutigen Strommix).
Die Einspeisung in das Stromnetz erfolgt über ein zu errichtende Erweiterung am Umspannwerk Neudorf in das Netz der N-Ergie Netz GmbH.
Das Planungsgebiet umfasst überwiegend landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche und ein kleines Waldgebiet. Die Errichtung der Anlagen erfolgt auf den Ackerflächen. Der Wald wird davon nicht berührt. Die Eigentümer der Grundstücke im Planungsgebiet stellen Ihre Flächen für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen zur Verfügung.
Aufgrund der vorhandenen Freileitung ist das Planungsgebiet bereits vorbelastet. Der gewählte Standort befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet und es werden auch keine sonstigen Schutzgebiete (FFH, Vogelschutzgebiet o.ä.) vom Planungsgebiet berührt.
Die Kriterien für ein Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet Windkraftnutzung des Regionalen Planungsverbands Westmittelfranken werden eingehalten.
Der Abstand der geplanten Windenergieanlagen zur Wohnbebauung der umliegenden Orte beträgt 1.200 Meter nach Seubersdorf, 1.600 Meter nach Oberschlauersbach, 1.350 Meter nach Unterschlauersbach, sowie 950 Meter nach Herpersdorf und 900 Meter nach Lentersdorf.
Tatsächlich werden die Anlagen von Herpersdorf und Lentersdorf aus aufgrund der Topographie des Geländes kaum sichtbar sein.
Das Planungsgebiet beinhaltet eine Flächengröße von ca. 25ha. Der tatsächliche Flächenbedarf pro Windkraftanlage liegt bei 0,2 bis 0,3ha. Für den Bau benötigte Zuwegung und Kranstellflächen auf dem Gelände werden nach der Inbetriebnahme zurückgebaut und das betroffene Terrain wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt. Wir achten auf einen möglichst geringen dauerhaften Flächeneingriff. Der unvermeidbare dauerhafte Flächeneingriff wird durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.
Die strengen Schallgrenzwerte werden für sämtliche umliegenden Orte eingehalten. Die geplanten Anlagen der neuesten Generation sind höher und fast doppelt so leistungsfähig als die bereits bestehenden Anlagen im Windpark Neudorf und – durch angewandte Bionik - gleichzeitig leiser. Die Rotorblätter der neuen Anlagen sind mit sägezahnähnlichen Blattfortsätzen – in Anlehnung an die Schwungfedern der Eule - ausgestattet, welche eine schallreduzierende Wirkung haben.
Die erforderlichen artenschutzfachlichen Untersuchungen wurden bereits vor Ort durchgeführt. Naturgutachter beobachteten und kartierten dabei Flora und Fauna. Insbesondere wurde untersucht, ob das Planungsgebiet im Sinne des Immissionsschutzgesetzes Brutstätte oder Jagdrevier von schützenswerten Vögeln ist. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt und entsprechende Maßnahmen abgestimmt, um störende Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Tierwelt zu vermeiden.
Die Anlagen werden mit einem Schattenabschaltmodul ausgestattet. Diese Steuerung stellt sicher, dass zu keinem Zeitpunkt ein Schattenwurf der Anlagen auf den Grundstücken der Anwohner entsteht.
Neue moderne Windenergieanlagen blinken und leuchten nachts nicht mehr!
Aufgrund der inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von neuen Windenergieanlagen werden die Signallichter an den Anlagen nur noch ausgelöst, wenn sich ein Flugzeug nähert.
Der Gemeinderat Dietenhofen hatte in seiner Sitzung am 11.05.2021 beschlossen, in das Planungsverfahren für dieses Projekt einzusteigen. Im ersten Schritt erfolgte hierzu die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans. Am 16.03.2022 wies der Regionale Planungsverband Westmittelfranken auf Antrag der Gemeinde Dietenhofen ein Vorranggebiet für die Windkraftnutzung (WK 71) in diesem Bereich aus. Die für das Bauleitplanverfahren notwendigen Unterlagen und Gutachten wurden in Abstimmung mit dem Landratsamt Ansbach erstellt und die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz am 31.10.2022 durch das Landratsamt Ansbach erteilt.
Im August 2023 wird mit der Baufeldfreimachung begonnen und anschließend alles vorbereitet, so dass ab Januar 2024 die Fundamente gegossen werden können. Gemeinsam mit diesem Bürgerwindpark wird auch der Bürgerwindpark in der Nachbargemeinde Neuhof realisiert. Aufgrund der räumlichen Nähe zueinander, dem gemeinsamen Netzanschluss im UW Neudorf sowie der gemeinsamen Bauausführung werden beide Projekte in einer Betreibergesellschaft vereint.
Diese Gesellschaft wird die BWE Frankenhöhe GmbH & Co. KG sein und wird alle vier Windenergieanlagen betreiben. Voraussichtlich im September 2023 organisieren wir eine Informationsveranstaltung zur Bürgerbeteiligung (Echtes Bürgermodell) mit Projektexposé. Interessierte Bürger können sich dann als Kommanditisten an der BWE Frankenhöhe GmbH & Co. KG beteiligen.
Wenn alles weiterhin positiv verläuft, dann können sich Mitte 2024 die geplanten Windräder drehen und zur Versorgung der Region mit sauberem Strom beitragen.
Analog zu den bereits bestehenden Bürgerwindparks in Neudorf-Dietenhofen und Neuhof wird auch dieser Bürgerwindpark als Echtes Bürgermodell umgesetzt. Durch die BWE Frankenhöhe GmbH & Co. KG wird der Windpark ausschließlich den Bürgern aus den Gemeinden Dietenhofen und Neuhof, sowie deren Ortsteilen als Kommanditisten der GmbH & Co. KG gehören. So liegt der Park mit den damit verbundenen Erträgen vollständig in den Händen der Bürger. Als Kommanditisten der Gesellschaft haben die Bürger volle Mitbestimmung während der gesamten Laufzeit der Anlage. Die Bürger vor Ort können so mit Recht von „unserem Windpark“ sprechen.
09106 924040
info@wust-wind-sonne.de
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