Windkraftausbau in der Gemeinde Happurg Gemeinsam für regionalen Ökostrom

Unterstützung für die Projektierung von Windkraftanlagen

Der Gemeinderat Happurg hat im Juli 2020 den Ausbau der Windkraft im Gemeindegebiet beraten und unterstützt die Projektierung zweier Bürgerwindkraftanlagen. Ein geeignetes Planungsgebiet für die Errichtung von Windkraftanlagen ist das Waldgebiet südwestlich des Ortsteiles Schupf. Ein Teil dieses Gebietes wurde bereits 2012 vom Regionalen Planungsverband als Windvorbehaltsgebiet WK 34 ausgewiesen.

 

Projektstatus

  • Projektidee
  • Bürgerinformation
  • Projektentwicklung
  • Bürgerbeteiligung / Reservierung
  • Bauphase
  • Inbetriebnahme

Projektdaten

Anlagentyp 2x Vestas V-162 6.2
Ertrag (Jährlich): 24 Mio. kWh
CO2 Einsparung (Jährlich): Ca. 18.000 Tonnen
Abstand zur Wohnbebauung: Ca. 1.000 Meter im Umkreis
Installierte Leistung 12,4 MW

100% Schattenabschaltung

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

Moderner leiser Anlagentyp

Echte Bürgerbeteiligung

Projekt

Das Planungsgebiet umfasst eine Flächengröße von ca. 66 Hektar. Geplant ist die Errichtung von zwei Windkraftanlagen entlang des Forstweges, der von Norden nach Süden durch das Gebiet verläuft.

Die geplanten Anlagen haben eine Gesamthöhe von jeweils 250 Metern. Bei einer Nabenhöhe von 169 Meter und einem Rotordurchmesser von 162 Metern erbringen Sie eine Leistung von 6.2 Megawatt pro Anlage.

Eine dieser modernen Anlagen wird jährlich bis zu 12 Mio. kWh sauberen Strom produzieren und damit ca. 3.400 Privathaushalte versorgen können. Damit verbunden ist eine jährliche CO2 Einsparung von bis zu 9.000 Tonnen (bezogen auf den heutigen Strommix).

 

Einspeisung

Die Einspeisung des im Windpark erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz ist im Umspannwerk am Pumpspeicherkraftwerk in Happurg vorgesehen.

 

Standort

Das Planungsgebiet befindet sich ausschließlich im Wald. Die Errichtung der Anlagen erfolgt westlich bzw. östlich des Forstwegs. Die Eigentümer der Flurstücke im Planungsgebiet stellen Ihre Flächen für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen zur Verfügung. Der gewählte Standort ist bereits als Windvorbehaltsgebiet (WK 34) ausgewiesen.

Die beantragten Windenergieanlagen befinden sich zum Teil im Landschaftsschutzgebiet. Die in 2022 erfolgte Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ermöglicht die Errichtung von Windenergieanlagen im Landschaftsschutzgebiet in ausgwiesenen Windvorbehaltsgebieten.

 

Abstand zu umliegenden Orten

Der Abstand der geplanten Windenergieanlagen zur Wohnbebauung der umliegenden Ortschaften beträgt 1.200 Meter nach Hinterhaslach, 1.900 Meter nach Schupf, 1.200 Meter nach Traunfeld, sowie 1.000 Meter nach Dippersricht.

 

Umweltverträglichkeit

Flächeneingriff

Bei der Errichtung von Windkraftanlagen im Wald wird besonders darauf geachtet, den Flächeneingriff so gering wie möglich zu halten. Das Planungsgebiet beinhaltet eine Flächengröße von ca. 66 ha. Der tatsächliche Flächenbedarf pro Windkraftanlage liegt bei ca. 5.000m². Für den Bau benötigte Montage- und Lagerflächen im Wald werden nach der Inbetriebnahme zurückgebaut und das betroffene Terrain wieder aufgeforstet. Wir achten auf einen möglichst geringen dauerhaften Flächeneingriff. Der unvermeidbare dauerhafte Flächeneingriff wird durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.

Schall

Die strengen gesetzlichen Schallgrenzwerte werden für sämtliche umliegenden Orte eingehalten. Die geplanten Anlagen der neuesten Generation sind höher und leistungsfähiger als die bereits bestehenden Anlagen in den benachbarten Windparks Altdorf-Eismannsberg und Offenhausen und – durch angewandte Bionik -  gleichzeitig leiser. Die Rotorblätter der neuen Anlagen sind mit sägezahnähnlichen Blattfortsätzen – in Anlehnung an die Schwungfedern der Eule - ausgestattet, welche eine schallreduzierende Wirkung haben.

Flora und Fauna

Die erforderlichen artenschutzfachlichen Untersuchungen wurden bereits vor Ort durchgeführt. Naturgutachter beobachteten und kartierten dabei Flora und Fauna. Insbesondere wurde untersucht, ob das Planungsgebiet im Sinne des Naturschutzgesetzes Brutstätte oder Jagdrevier von schützenswerten Vögeln ist. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt und entsprechende Maßnahmen abgestimmt, um störende Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Tierwelt zu vermeiden.

Schatten

Die Anlagen werden mit einem Schattenabschaltmodul ausgestattet. Diese Steuerung stellt sicher, dass zu keinem Betriebszeitpunkt die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden.

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

Neue moderne Windenergieanlagen blinken und leuchten nachts nicht mehr!
Aufgrund der inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von neuen Windenergieanlagen werden die Signallichter an den Anlagen nur noch ausgelöst, wenn sich ein Flugzeug nähert.

Geplante Zeitschiene

Der Gemeinderat Happurg hat im Juli 2022 beschlossen, in das Planungsverfahren für dieses Projekt einzusteigen.

Die für die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz notwendigen Unterlagen und Gutachten wurden erstellt und im März 2023 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde - dem Landratsamt Nürnberger Land - eingereicht. Ende September 2023 wurde der Windpark genehmigt. 

Im Februar 2024 wurden die erforderlichen Rodungsmaßnahmen im Plangebiet durchgeführt und der Wegebau begonnen.  

Im Herbst 2024 ist eine Informationsveranstaltung zur Bürgerbeteiligung (Echtes Bürgermodell) mit Projektexposé geplant. Interessierte Bürger können sich dann als Kommanditisten an der Bürgerwindenergie Happurg GmbH & Co. KG beteiligen.

Wenn alles positiv verläuft, dann könnten sich Mitte 2025 die geplanten Windräder drehen und zur Versorgung der Region mit sauberem Strom beitragen.

Das Echte Bürgermodell

Analog zu den bereits bestehenden Bürgerwindparks Altdorf-Eismannsberg und Offenhausen wird auch dieser Windpark als Echtes Bürgermodell umgesetzt.

Durch die Bürgerwindenergie Happurg GmbH & Co. KG wird der Windpark ausschließlich den Bürgern aus der Gemeinde Happurg und seinen Ortsteilen als Kommanditisten der GmbH & Co. KG gehören. So liegt der Park mit den damit verbundenen Erträgen vollständig in den Händen der Bürger. Als Kommanditisten der Gesellschaft haben die Bürger volle Mitbestimmung während der gesamten Laufzeit der Anlage. Die Bürger vor Ort können so mit Recht von „unserem Windpark“ sprechen.

Profitieren Sie vom Echten Bürgermodell werden Sie Teil der Bürgerwindenergie Happurg

  • ausschließlich für Bürger:innen aus der Gemeinde Happurg und seinen Ortsteilen
  • Mitbestimmung während der gesamten Laufzeit der Anlage
  • Park und Erträge vollständig in den Händen der Bürger:innen

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