Der Gemeinderat Neuhof a. d. Zenn hatte im April 2021 den weiteren Ausbau der Windkraft im Gemeindegebiet beraten und sich für die Projektierung weiterer Bürgerwindkraftanlagen ausgesprochen.
Im Oktober 2022 wurde das Bauleitplanverfahren für zwei weitere Bürgerwindanlagen im Gemeindegebiet abgeschlossen und das "Sondergebiet Bürgerwindenergie Neuhof-Hirschneuses" ausgewiesen.
Die beiden Bürgerwindanlagen werden am Waldrand bzw. im Waldgebiet des Ortsteils Hirschneuses, zwischen Hirschneuses, Kreben und Dietenholz entstehen.
Anlagentyp | 2x Vestas V-162 6.2 |
Ertrag (Jährlich): | 24 Mio. kWh |
CO2 Einsparung (Jährlich): | Ca. 18.000 Tonnen |
Abstand zur Wohnbebauung: | Ca. 1.000 Meter im Umkreis |
Installierte Leistung | 12,4 MW |
100% Schattenabschaltung
Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)
Moderner leiser Anlagentyp
Echte Bürgerbeteiligung
Das Planungsgebiet beinhaltet eine Flächengröße von ca. 32 Hektar. 0,3 bis 0,5 ha Fläche werden davon schließlich pro Windkraftanlage benötigt.
Eine dieser modernen Anlagen kann jährlich bis zu 12 Mio. kWh sauberen Strom produzieren und damit ca. 3.400 Privathaushalte versorgen. Damit verbunden ist eine jährliche CO2 Einsparung von ca. 9.000 Tonnen (bezogen auf den heutigen Strommix).
Die Einspeisung in das Stromnetz erfolgt über eine zu errichtende Erweiterung am Umspannwerk Neudorf in das Netz der N-Ergie Netz GmbH.
Das Planungsgebiet umfasst sowohl landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche als auch Waldgebiet. Eine der beiden Windenergieanlagen wird im Offenland errichtet, die zweite Anlage im Wald. Die Eigentümer der Grundstücke im Planungsgebiet stellen Ihre Flächen für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen zur Verfügung.
Die Kriterien für ein Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet Windkraftnutzung des Regionalen Planungsverbands Westmittelfranken werden eingehalten.
Der Abstand der beiden Windenergieanlagen zur Wohnbebauung der umliegenden Orte beträgt mindestens 1.000 Meter nach Hirschneuses, 1.000 Meter nach Dietenholz, 1.000 Meter nach Kreben, sowie 800 Meter zu Lösleinshäuslein.
Das Planungsgebiet beinhaltet eine Flächengröße von ca. 32 ha. Der tatsächliche Flächenbedarf pro Windkraftanlage liegt bei 0,3 bis 0,5 ha. Für den Bau benötigte Zuwegung und Kranstellflächen auf dem Gelände werden nach der Inbetriebnahme zurückgebaut und das betroffene Terrain wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt. Für den Bau gerodete Flächen werden wieder aufgeforstet. Wir achten auf einen möglichst geringen dauerhaften Flächeneingriff. Der unvermeidbare dauerhafte Flächeneingriff wird durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.
Die strengen Schallgrenzwerte werden für sämtliche umliegenden Orte eingehalten. Die geplanten Anlagen der neuesten Generation sind höher und fast doppelt so leistungsfähig als die bereits bestehenden Anlagen im Windpark Neuhof und – durch angewandte Bionik - gleichzeitig leiser. Die Rotorblätter der neuen Anlagen sind mit sägezahnähnlichen Blattfortsätzen – in Anlehnung an die Schwungfedern der Eule - ausgestattet, welche eine schallreduzierende Wirkung haben.
Die erforderlichen artenschutzfachlichen Untersuchungen wurden im Laufe des Jahres 2021 vor Ort durchgeführt. Naturgutachter beobachteten und kartierten dabei Flora und Fauna. Insbesondere wurde untersucht, ob das Planungsgebiet im Sinne des Immissionsschutzgesetzes Brutstätte oder Jagdrevier von schützenswerten Vögeln ist. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt und entsprechende Maßnahmen abgestimmt, um störende Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Tierwelt zu vermeiden.
Die Anlagen werden mit einem Schattenabschaltmodul ausgestattet. Diese Steuerung stellt sicher, dass zu keinem Zeitpunkt ein Schattenwurf der Anlagen auf den Grundstücken der Anwohner entsteht.
Neue moderne Windenergieanlagen blinken und leuchten nachts nicht mehr!
Aufgrund der inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von neuen Windenergieanlagen werden die Signallichter an den Anlagen nur noch ausgelöst, wenn sich ein Flugzeug nähert.
Der Gemeinderat hat am 17.10.2022 den Bebauungsplan für das Windkraftprojekt per Satzung beschlossen. Am 16.03.2022 wies der Regionale Planungsverband Westmittelfranken auf Antrag der Gemeinde Neuhof a. d. Zenn ein Vorranggebiet für die Windkraftnutzung (WK 69) in diesem Bereich aus. Die für das Bauleitplanverfahren notwendigen Unterlagen und Gutachten wurden in Abstimmung mit dem Landratsamt Neustadt a. d. Aisch erstellt und die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz am 31.10.2022 durch das Landratsamt Neustadt a. d. Aisch erteilt.
Im August 2023 wird mit der Baufeldfreimachung begonnen und anschließend alles vorbereitet, so dass ab Januar 2024 die Fundamente gegossen werden können. Gemeinsam mit diesem Bürgerwindark wird auch der Bürgerwindpark in der Nachbargemeinde Dietenhofen realisiert. Aufgrund der räumlichen Nähe zueinander, dem gemeinsamen Netzanschluss im UW Neudorf sowie der gemeinsamen Bauausführung werden beide Projekte in einer Betreibergesellschaft vereint.
Diese Gesellschaft wird die BWE Frankenhöhe GmbH & Co. KG sein und wird alle vier Windenergieanlagen betreiben. Voraussichtlich im September 2023 organisieren wir eine Informationsveranstaltung zur Bürgerbeteiligung (Echtes Bürgermodell) mit Projektexposé. Interessierte Bürger können sich dann als Kommanditisten an der BWE Frankenhöhe GmbH & Co. KG beteiligen.
Wenn alles weiterhin positiv verläuft, dann können sich Mitte 2024 die geplanten Windräder drehen und zur Versorgung der Region mit sauberem Strom beitragen.
Analog zu den bereits bestehenden Bürgerwindparks in Neuhof und Neudorf-Dietenhofen wird auch dieser Bürgerwindpark als Echtes Bürgermodell umgesetzt. Durch die BWE Frankenhöhe GmbH & Co. KG wird der Windpark ausschließlich den Bürgern aus den Gemeinden Neuhof und Dietenhofen, sowie deren Ortsteilen als Kommanditisten der GmbH & Co. KG gehören. So liegt der Park mit den damit verbundenen Erträgen vollständig in den Händen der Bürger. Als Kommanditisten der Gesellschaft haben die Bürger volle Mitbestimmung während der gesamten Laufzeit der Anlage. Die Bürger vor Ort können so mit Recht von „unserem Windpark“ sprechen.
09106 924040
info@wust-wind-sonne.de
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