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WICHTIGE INFORMATIONEN

zu folgenden Themen:

 

Übergewinnbesteuerung

Am 16. Dezember 2022 hat der Gesetzgeber die „Übergewinnsteuer“ endgültig verabschiedet. Wie in der letzten Infomail bereits angekündigt greift die „Übergewinnsteuer“ ab dem 01.12.2022. Die Übergewinnsteuer berechnet sich wie folgt:

EEG Einspeisevergütung + 3 ct + 6 % vom jeweiligen Monatsmarktwert = Erlös für Betreibergesellschaft.

Sofern der jeweilige Monatsmittelwert dann noch höher ist, müssen 90 % davon abgeführt werden.

 

BNK

Die gesetzliche Umsetzungsfrist zum 31.12.2022 wurde nicht zuletzt aufgrund der zu knappen technischen Umsetzbarkeit vom gesamten Anlagenbestand (Bundesweit) um weitere 2 Jahre verlängert.

Auch bei unserer Anlagenflotte kam es zu Verzögerungen in der Materiallieferkette seitens Anlagenhersteller / Lanthan.

Wir arbeiten weiterhin mit Hochdruck daran, dass die Umsetzung im ersten Halbjahr 2023 größtenteils erfolgen kann.