Windkraftausbau in den Gemeinden Burgebrach und Walsdorf Gemeinsam für regionalen Ökostrom

Unterstützung für die Projektierung von Windkraftanlagen

Bereits Ende 2022 haben die Gemeinderäte von Burgebrach und Walsdorf jeweils einen Grundsatzbeschluss für die Entwicklung eines Windparks auf dem Gebiet der beiden Gemeinden gefasst.  Ein geeignetes Planungsgebiet für die Errichtung von Windkraftanlagen ist das Gebiet nördlich des Ortes Burgebrach, zwischen dem Ortsteil Dietendorf und dem Ort Walsdorf. Dieses Gebiet wurde bereits in der Vergangenheit vom Regionalen Planungsverband als Windvorranggebiet "WK 146 Dietendorf-Ost" ausgewiesen.

 

Projektstatus

  • Projektidee
  • Bürgerinformation
  • Projektentwicklung
  • Bürgerbeteiligung / Reservierung
  • Bauphase
  • Inbetriebnahme

Projektdaten

Anlagentyp 7x Vestas V-172 7.2
Ertrag (Jährlich): 84 Mio. kWh
CO2 Einsparung (Jährlich): Ca. 63.200 Tonnen
Abstand zur Wohnbebauung: Ca. 1.000 Meter im Umkreis
Installierte Leistung 50,4 MW

Schall-/Schattenregulierung

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

Moderner Anlagentyp

Echte Bürgerbeteiligung

Projekt

Das Regionalplangebiet umfasst eine Flächengröße von ca. 220 Hektar. Geplant ist die Errichtung von sieben Windkraftanlagen. 

Die geplanten Anlagen haben eine Gesamthöhe von jeweils 261 Metern. Bei einer Nabenhöhe von 175 Metern und einem Rotordurchmesser von 172 Metern erbringen Sie eine Leistung von 7.2 Megawatt pro Anlage.

Eine dieser modernen Anlagen wird jährlich bis zu 12 Mio. kWh sauberen Strom produzieren und damit ca. 3.400 Privathaushalte versorgen können. Damit verbunden ist eine jährliche CO2 Einsparung von bis zu 9.000 Tonnen (bezogen auf den heutigen Strommix) pro Anlage.

 

Einspeisung

Die Einspeisung des im Windpark erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz wird über Erdkabel in das Versorgungsnetz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens erfolgen. Ein Netzverknüpfungspunkt ist beim zuständigen Verteilnetzbetreiber angefragt.

Standort

Der westliche Teil des Planungsgebietes befindet sich im Offenland, der östliche Teil im Wald. Zwei der sieben geplanten Anlagen werden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet, fünf Anlagen im Wald. Die Planung der Anlagen orientiert sich an bestehenden Wirtschaftswegen. Die Eigentümer der Flurstücke im Planungsgebiet stellen Ihre Flächen für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen zur Verfügung. Der gewählte Standort ist bereits als Windvorbehaltsgebiet (WK 146) ausgewiesen.

 

Abstand zu umliegenden Orten

Der Abstand der geplanten Windenergieanlagen zur Wohnbebauung der Gemeinden Burgebrach und Walsdorf beträgt ca. 1.000m.

 

Umweltverträglichkeit

Flächeneingriff

Bei der Errichtung von Windkraftanlagen wird darauf geachtet, den Flächeneingriff, insbesondere den Eingriff in den Wald so gering wie möglich zu halten. Das Planungsgebiet beinhaltet eine Flächengröße von ca. 220 ha. Der tatsächliche Flächenbedarf pro Windkraftanlage liegt bei ca. 5.000m². Für den Bau benötigte Montage- und Lagerflächen werden nach der Inbetriebnahme zurückgebaut und das betroffene Terrain wieder aufgeforstet bzw. der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Wir achten auf einen möglichst geringen dauerhaften Flächeneingriff. Der unvermeidbare dauerhafte Flächeneingriff wird durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.

Schall

Die strengen gesetzlichen Schallgrenzwerte werden für sämtliche umliegenden Orte eingehalten. Die geplanten Anlagen der neuesten Generation sind höher und leistungsfähiger als die bereits in der Umgebung bestehenden Anlagen und – durch angewandte Bionik -  gleichzeitig leiser. Die Rotorblätter der neuen Anlagen sind mit sägezahnähnlichen Blattfortsätzen – in Anlehnung an die Schwungfedern der Eule - ausgestattet, welche eine schallreduzierende Wirkung haben.

Flora und Fauna

Im Rahmen der Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien und der beschleunigten Ausweisung von Flächen für die Windkraft wurde auch das Bundesnaturschutzgesetz angepasst. Aufgrund  dieser Neuerungen ist es möglich, ohne die bisher verpflichtende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung einen Genehmigungsantrag für Windenergieanlagen zu stellen.

Trotz dieser Neuerungen wurden artenschutzrechtliche Untersuchungen vor Ort durchgeführt, insbesondere um zu prüfen, welche besonders schützenswerte und möglicherweise durch die Windkraft gefährdeten Tierarten am Standort vorkommen. Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in einem Fachbeitrag zusammengefasst, welcher im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt wird. Im Zuge des Verfahrens werden dann entsprechende Maßnahmen abgestimmt, um störende Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Tierwelt zu vermeiden.

Schatten

Die Anlagen werden mit einem Schattenabschaltmodul ausgestattet. Diese Steuerung stellt sicher, dass zu keinem Betriebszeitpunkt die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden.

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

Neue moderne Windenergieanlagen blinken und leuchten nachts nicht mehr!
Aufgrund der inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von neuen Windenergieanlagen werden die Signallichter an den Anlagen nur noch ausgelöst, wenn sich ein Flugzeug nähert.

Geplante Zeitschiene

Die für die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz notwendigen Unterlagen und Gutachten wurden erstellt und Ende Februar 2024 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde - dem Landratsamt Bamberg - eingereicht.  

Sobald die Genehmigung des Windparks erteilt ist, erfolgt die Bewerbung um eine EEG-Vergütung für den zu erzeugenden Strom. 

Mitte 2025 ist eine Informationsveranstaltung zur Bürgerbeteiligung (Echtes Bürgermodell) mit Projektexposé geplant. Interessierte Bürger können sich dann als Kommanditisten an der Bürgerwindenergie Burgebrach-Walsdorf GmbH & Co. KG beteiligen.

Wenn alles positiv verläuft, dann könnten sich Ende 2026 die geplanten Windräder drehen und zur Versorgung der Region mit sauberem Strom beitragen.

Das Echte Bürgermodell

Analog zu den von Wust - Wind & Sonne bereits umgesetzten Bürgerwindparks wird auch dieser Windpark als Echtes Bürgermodell umgesetzt.

Durch die Bürgerwindenergie Burgebrach-Walsdorf GmbH & Co. KG wird der Windpark ausschließlich den Bürgern aus den Gemeinden Burgebrach und Walsdorf mit ihren jeweiligen Ortsteilen als Kommanditisten der GmbH & Co. KG gehören. So liegt der Park mit den damit verbundenen Erträgen vollständig in den Händen der Bürger. Als Kommanditisten der Gesellschaft haben die Bürger volle Mitbestimmung während der gesamten Laufzeit der Anlage. Die Bürger vor Ort können so mit Recht von „unserem Windpark“ sprechen.

Profitieren Sie vom Echten Bürgermodell werden Sie Teil der Bürgerwindenergie Burgebrach-Walsdorf

  • ausschließlich für Bürger:innen aus den Gemeinden Burgebrach und Walsdorf mit ihren jeweiligen Ortsteilen
  • Mitbestimmung während der gesamten Laufzeit der Anlage
  • Park und Erträge vollständig in den Händen der Bürger:innen

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