Der Gemeinderat Theilheim hat im Juni 2023 einen Grundsatzbeschluss für die Entwicklung eines Windparks im Gemeindegebiet gefasst. Ein geeignetes Planungsgebiet für die Errichtung von Windkraftanlagen ist die Freifläche nördlich des Ortes Theilheim. Ein Teil dieses Gebietes wurde bereits in der Vergangenheit vom Regionalen Planungsverband als Windvorbehaltsgebiet "WK 44 nördlich Theilheim" ausgewiesen.
Anlagentyp | 3x Vestas V-172 7.2 |
Ertrag (Jährlich): | 42 Mio. kWh |
CO2 Einsparung (Jährlich): | Ca. 31.500 Tonnen |
Abstand zur Wohnbebauung: | Ca. 1.000 Meter im Umkreis |
Installierte Leistung | 21,6 MW |
100% Schattenabschaltung
Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)
Moderner Anlagentyp
Echte Bürgerbeteiligung
Das Regionalplangebiet umfasst eine Flächengröße von ca. 47 Hektar. Geplant ist die Errichtung von drei Windkraftanlagen.
Die geplanten Anlagen haben eine Gesamthöhe von jeweils 261 Metern. Bei einer Nabenhöhe von 175 Metern und einem Rotordurchmesser von 172 Metern erbringen Sie eine Leistung von 7.2 Megawatt pro Anlage.
Eine dieser modernen Anlagen wird jährlich bis zu 14 Mio. kWh sauberen Strom produzieren und damit ca. 4.000 Privathaushalte versorgen können. Damit verbunden ist eine jährliche CO2 Einsparung von bis zu 10.500 Tonnen (bezogen auf den heutigen Strommix) pro Anlage.
Die Einspeisung des im Windpark erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz erfolgt im Umspannwerk Greinberg in Würzburg über die 20kV-Sammelschiene der Mainfranken Netze.
Das Planungsgebiet befindet sich im Offenland. Die Planung der Anlagen orientiert sich an bestehenden Wirtschaftswegen. Die Eigentümer der Flurstücke im Planungsgebiet stellen Ihre Flächen für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen zur Verfügung. Der gewählte Standort ist bereits als Windvorbehaltsgebiet (WK 44) ausgewiesen.
Der Abstand der geplanten Windenergieanlagen zur Wohnbebauung des Ortes Theilheim beträgt ca. 1.000m und zum Aussiedlerhof nördlich der Ortschaft ca. 500m.
Bei der Errichtung von Windkraftanlagen wird darauf geachtet, den Flächeneingriff so gering wie möglich zu halten. Das Planungsgebiet beinhaltet eine Flächengröße von ca. 47 ha. Der tatsächliche Flächenbedarf pro Windkraftanlage liegt bei ca. 5.000m². Für den Bau benötigte Montage- und Lagerflächen werden nach der Inbetriebnahme zurückgebaut und das betroffene Terrain wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Wir achten auf einen möglichst geringen dauerhaften Flächeneingriff. Der unvermeidbare dauerhafte Flächeneingriff wird durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.
Die strengen gesetzlichen Schallgrenzwerte werden für sämtliche umliegenden Orte eingehalten. Die geplanten Anlagen der neuesten Generation sind höher und leistungsfähiger als die bereits in der Umgebung bestehenden Anlagen und – durch angewandte Bionik - gleichzeitig leiser. Die Rotorblätter der neuen Anlagen sind mit sägezahnähnlichen Blattfortsätzen – in Anlehnung an die Schwungfedern der Eule - ausgestattet, welche eine schallreduzierende Wirkung haben.
Im Rahmen der Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien und der beschleunigten Ausweisung von Flächen für die Windkraft wurde auch das Bundesnaturschutzgesetz angepasst. Aufgrund dieser Neuerungen ist es möglich, ohne die bisher verpflichtende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung einen Genehmigungsantrag für Windenergieanlagen zu stellen.
Trotz dieser Neuerungen wurden artenschutzrechtliche Untersuchungen vor Ort durchgeführt, insbesondere um zu prüfen, welche besonders schützenswerte und möglicherweise durch die Windkraft gefährdeten Tierarten am Standort vorkommen. Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in einem Fachbeitrag zusammengefasst, welcher im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt wird. Im Zuge des Verfahrens werden dann entsprechende Maßnahmen abgestimmt, um störende Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Tierwelt zu vermeiden.
Die Anlagen werden mit einem Schattenabschaltmodul ausgestattet. Diese Steuerung stellt sicher, dass zu keinem Betriebszeitpunkt die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden.
Neue moderne Windenergieanlagen blinken und leuchten nachts nicht mehr!
Aufgrund der inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von neuen Windenergieanlagen werden die Signallichter an den Anlagen nur noch ausgelöst, wenn sich ein Flugzeug nähert.
Die für die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz notwendigen Unterlagen und Gutachten wurden erstellt und Anfang Dezember 2023 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde - dem Landratsamt Würzburg - eingereicht.
Im Juli 2024 wurde die Genehmigung des Windparks erteilt. Der nächste Schritt nun ist die Bewerbung um eine EEG-Vergütung für den zu erzeugenden Strom.
Ende 2024 ist eine Informationsveranstaltung zur Bürgerbeteiligung (Echtes Bürgermodell) mit Projektexposé geplant. Interessierte Bürger können sich dann als Kommanditisten an der Bürgerwindenergie Theilheim GmbH & Co. KG beteiligen.
Wenn alles positiv verläuft, dann könnten sich Ende 2025 die geplanten Windräder drehen und zur Versorgung der Region mit sauberem Strom beitragen.
Analog zu den bestehenden Bürgerwindparks in Unterfranken, wie z.B. Retzstadt, wird auch dieser Windpark als Echtes Bürgermodell umgesetzt.
Durch die Bürgerwindenergie Theilheim GmbH & Co. KG wird der Windpark ausschließlich den Bürgern aus der Gemeinde Theilheim und seinen Ortsteilen als Kommanditisten der GmbH & Co. KG gehören. So liegt der Park mit den damit verbundenen Erträgen vollständig in den Händen der Bürger. Als Kommanditisten der Gesellschaft haben die Bürger volle Mitbestimmung während der gesamten Laufzeit der Anlage. Die Bürger vor Ort können so mit Recht von „unserem Windpark“ sprechen.
09106 924040
info@wust-wind-sonne.de
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