Der Gemeinderat Lonnerstadt hat in seiner Sitzung am 24.04.2023 die Errichtung eines Bürgersolarparks als Freiflächenphotovoltaikanlage im Gemeindegebiet beschlossen. Der gewählte Standort befindet sich nordwestlich des Gemeindegebietes direkt im Windpark der Bürgerwindenergie Mühlhausen.
Flächenumgriff: | 4,8 ha |
Ertrag (Jährlich): | 5,4 Mio. kWh |
CO2 Einsparung (Jährlich): | Ca. 4.000 Tonnen |
Installierte Leistung: | 4,8 MWp |
Anlage kaum einsehbar
keine Blendwirkung
Grünpflege durch Beweidung
Bürgerbeteiligung
Der Bürgersolarpark Lonnerstadt soll eine installierte Modulleistung von ca. 4,8 MWp erhalten. Das Planungsgebiet beinhaltet eine Flächengröße von ca. 5,8 ha, darunter ca. 1 ha für Ausgleichs- und Ersatzflächen. Als eines der ersten Projekte deutschlandweit entsteht der Solarpark inmitten eines bestehenden Windparks.
Der Bürgersolarpark wird jährlich knapp 5,4 Mio. kWh sauberen Strom produzieren und damit ca. 1.500 Privathaushalte versorgen können. Damit verbunden ist eine jährliche CO2 Einsparung von ca. 4.000 Tonnen (bezogen auf den heutigen Strommix).
Die Einspeisung des im Solarpark erzeugten Stroms in das Netz der Bayernwerk GmbH erfolgt an einer Übergabestation am nördlichen Ortsrand von Lonnerstadt.
Die Anlage ist aufgrund der Topographie des Geländes von der nächstgelegenen Wohnbebauung aus nur eingeschränkt sichtbar. Aufgrund seiner Lage inmitten eines bestehenden Windparks wird eine Doppelnutzung beanspruchter Flächen ermöglicht. Die Anlage wirkt damit auch nicht störend.
Der Kriterienkatalog für PV-Freiflächenanlagen der Gemeinde Lonnerstadt wird bei diesem Projekt in allen Punkten eingehalten.
Der Flächenumgriff am Anlagenstandort beträgt insgesamt 5 ha, wovon ca. 4 ha mit Modulen belegt sind und 1 ha als interne Ausgleichsflächen für den Eingriff in die Landschaft dienen. Zum artenschutzrechtlichen Ausgleich (Feldlerche) wird eine externe Fläche von ca. 1 ha angelegt.
Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden ausschließlich auf benachteiligtem landwirtschaftlichen Ackerland errichtet. Die Modulgestelle werden in den Boden gerammt. So erzielen wir einen möglichst geringen dauerhaften Flächeneingriff. Nach Betriebseinstellung wird der Solarpark und alle Nebenanlagen wieder vollständig zurückgebaut und die Fläche in ihren ursprünglichen Zustand versetzt.
Die erforderlichen artenschutzfachlichen Untersuchungen wurden vor Ort durchgeführt. Naturgutachter beobachteten und kartierten dabei Flora und Fauna. Insbesondere wurde untersucht, ob das Planungsgebiet Brutstätte von schützenswerten Vögeln (z. B. Feldlerche) ist.
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt und entsprechende Maßnahmen abgestimmt, um störende Auswirkungen des Solarparks auf die Tierwelt zu vermeiden.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 07.06. 2021 dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zugestimmt.
Am 24.04.2023 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan ,,Freiflächen PV-Anlage Am Windrad ERH 3" als Satzung beschlossen.
Die Inbetriebnahme des Solarparks ist für Ende 2024 geplant.
Der Solarpark Lonnerstadt soll als Bürgermodell umgesetzt werden. Als Anteilseigner sind die Gesellschafter der Bürgerwindenergie Lonnerstadt vorgesehen. Zusätzlich können sich alle Bürgerinnen und Bürger Lonnerstadts im Rahmen eines Nachrangdarlehens als Bürger-Investition am Bürgersolarpark beteiligen.
Somit liegt der Bürgersolarpark mit den damit verbundenen Erträgen in den Händen der Bürger aus den umliegenden Ortschaften. Die Bürger vor Ort können so mit Recht von „unserem Solarpark“ sprechen.
09106 924040
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