Windkraftausbau in Nittenau Gemeinsam für regionalen Ökostrom

Unterstützung für die Projektierung von Windkraftanlagen

Der Stadtrat Nittenau unterstützt den Ausbau Erneuerbarer Energien in der Region und hat sich bereits im Juli 2022 für die Entwicklung eines Windparks im Gebiet der Stadt Nittenau ausgesprochen. Ein geeignetes Planungsgebiet für die Errichtung von Windkraftanlagen liegt im Bereich “schwarzer Berg”, im Waldgebiet nordöstlich des Ortsteils Maxhütte-Haidhof und westlich des Regen. Dieses Gebiet wurde dem Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord zur Ausweisung als Windgebiet übermittelt. Der Regionale Planungsverband hat das Gebiet als zukünftiges “Windvorranggebiet SAD 38” in seinen Entwurf der Tekturkarte Windenergie vom 03.06.2024 mit aufgenommen. Das Verfahren zur Ausweisung der geplanten Windvorranggebiete ist noch nicht abgeschlossen.

 

 

 

 

Projektstatus

  • Projektidee
  • Bürgerinformation
  • Projektentwicklung
  • Bürgerbeteiligung / Reservierung
  • Bauphase
  • Inbetriebnahme

Projektdaten

Anlagentyp 3x Vestas V-172 7.2
Ertrag (Jährlich): 42 Mio. kWh
CO2 Einsparung (Jährlich): Ca. 31.500 Tonnen
Abstand zur Wohnbebauung: 1.000 Meter im Umkreis
Installierte Leistung 21,6 MW

Schattenabschaltung

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

Moderner Anlagentyp

Echte Bürgerbeteiligung

Projekt

Das zukünftige Regionalplangebiet umfasst eine Flächengröße von ca. 285 Hektar. Geplant ist die Errichtung von drei Windkraftanlagen. 

Die geplanten Anlagen haben eine Gesamthöhe von jeweils 261 Metern. Bei einer Nabenhöhe von 175 Metern und einem Rotordurchmesser von 172 Metern erbringen Sie eine Leistung von 7.2 Megawatt pro Anlage.

Eine dieser modernen Anlagen wird jährlich ca. 14 Mio. kWh sauberen Strom produzieren und damit ca. 4.000 Privathaushalte versorgen können. Damit verbunden ist eine jährliche CO2 Einsparung von bis zu 10.500 Tonnen (bezogen auf den heutigen Strommix) pro Anlage.

 

Einspeisung

Der im Windpark erzeugte Strom wird auf der 20kV-Ebene über Erdkabel in das Versorgungsnetz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens eingespeist werden. 

Standort

Das Planungsgebiet befindet sich im Wald. Die Planung der Anlagen orientiert sich an bestehenden Wirtschaftswegen. Die Eigentümer der Flurstücke im Planungsgebiet stellen ihre Flächen für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen zur Verfügung. Der gewählte Standort ist als Windvorranggebiet (SAD 38) vorgesehen.

 

Abstand zu umliegenden Orten

Der Abstand der geplanten Windenergieanlagen zur Wohnbebauung der nächstgelegenen Orte beträgt mindestens 1.000m.

Umweltverträglichkeit

Flächeneingriff

Bei der Errichtung von Windkraftanlagen wird darauf geachtet, den Flächeneingriff so gering wie möglich zu halten. Das Planungsgebiet beinhaltet eine Flächengröße von ca. 285 ha. Der tatsächliche Flächenbedarf pro Windkraftanlage liegt bei ca. 5.000m². Für den Bau benötigte Montage- und Lagerflächen werden nach der Inbetriebnahme zurück gebaut und das betroffene Terrain wieder aufgeforstet. Wir achten auf einen möglichst geringen dauerhaften Flächeneingriff. Der unvermeidbare dauerhafte Waldeingriff wird durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen im direkt angrenzenden Waldgebiet kompensiert.

Schall

Die strengen gesetzlichen Schallgrenzwerte werden für sämtliche umliegenden Orte eingehalten. Die geplanten Anlagen der neuesten Generation sind höher und leistungsfähiger als die bereits in der Umgebung bestehenden Anlagen und – durch angewandte Bionik -  gleichzeitig leiser. Die Rotorblätter der neuen Anlagen sind mit sägezahnähnlichen Blattfortsätzen – in Anlehnung an die Schwungfedern der Eule - ausgestattet, welche eine schallreduzierende Wirkung haben.

Flora und Fauna

Im Rahmen der Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien und der beschleunigten Ausweisung von Flächen für die Windkraft wurde auch das Bundesnaturschutzgesetz angepasst. Aufgrund  dieser Neuerungen ist es möglich, ohne die bisher verpflichtende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung einen Genehmigungsantrag für Windenergieanlagen zu stellen.

Trotz dieser Neuerungen wurden artenschutzrechtliche Untersuchungen vor Ort durchgeführt, insbesondere um zu prüfen, welche besonders schützenswerte und möglicherweise durch die Windkraft gefährdeten Tierarten am Standort vorkommen. Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in einem Fachbeitrag zusammengefasst, welcher im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt wurde. Im Zuge des Verfahrens werden dann entsprechende Maßnahmen abgestimmt, um störende Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Tierwelt zu vermeiden.

Schatten

Die Anlagen werden mit einem Schattenabschaltmodul ausgestattet. Diese Steuerung stellt sicher, dass zu keinem Betriebszeitpunkt die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden.

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

Neue moderne Windenergieanlagen blinken und leuchten nachts nicht mehr!
Aufgrund der inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von neuen Windenergieanlagen werden die Signallichter an den Anlagen nur noch ausgelöst, wenn sich ein Flugzeug nähert.

Geplante Zeitschiene

Die für die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz notwendigen Unterlagen und Gutachten wurden erstellt und im Januar 2025 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde - dem Landratsamt Schwandorf - eingereicht. Sobald die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz erteilt wurde, ist der nächste Schritt dann die Bewerbung um eine EEG-Vergütung für den zu erzeugenden Strom. 

Wenn die vorbereitenden Schritte abgeschlossen sind, ist eine Informationsveranstaltung zur Bürgerbeteiligung (Echtes Bürgermodell) mit Projektexposé geplant. Interessierte Bürger können sich dann als Kommanditisten an der Bürgerwindenergie Nittenau GmbH & Co. KG beteiligen.

 

Das Echte Bürgermodell

Analog zu den von Wust - Wind & Sonne bereits umgesetzten Bürgerwindparks wird auch dieser Windpark als Echtes Bürgermodell umgesetzt.

Durch die Bürgerwindenergie Nittenau GmbH & Co. KG wird der Windpark ausschließlich den Bürgern aus Nittenau und seinen Ortsteilen als Kommanditisten der GmbH & Co. KG gehören. So liegt der Park mit den damit verbundenen Erträgen vollständig in den Händen der Bürger. Als Kommanditisten der Gesellschaft haben die Bürger volle Mitbestimmung während der gesamten Laufzeit der Anlage. Die Bürger vor Ort können so mit Recht von „unserem Windpark“ sprechen.

Profitieren Sie vom Echten Bürgermodell werden Sie Teil der Bürgerwindenergie Nittenau

  • ausschließlich für Bürger:innen aus Nittenau sowie dessen Ortsteilen
  • Mitbestimmung während der gesamten Laufzeit der Anlage
  • Park und Erträge vollständig in den Händen der Bürger:innen

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