Die Energieallianz Hahnenkamm (Gemeinde Gnotzheim, Gemeinde Dittenheim, Gemeine Meinheim, Gemeinde Polsingen, Gemeinde Westheim, Markt Heidenheim, Markt Berolzheim) unterstützt den Ausbau Erneuerbarer Energien in der Region und hat sich für die Entwicklung eines Windparks im Gebiet der Gemeinde Polsingen ausgesprochen. Ein geeignetes Planungsgebiet für die Errichtung von Windkraftanlagen liegt im Bereich zwischen Döckingen und Wieshof. Dieses Gebiet wurde vom Regionalen Planungsverband als Vorranggebiet für Windenergienutzung WK304 ausgewiesen.
| Anlagentyp | 5x Enercon E175 – 7.0 MW |
| Ertrag (jährlich): | 87,5 Mio. kW/h |
| CO2 Einsparung (Jährlich): | ca. 65.800 Tonnen |
| Abstand zur Wohnbebauung: | 800 – 1.000 Meter im Umkreis |
| Installierte Leistung | 35 MW |
Schattenabschaltung
Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)
Moderner Anlagentyp
Echte Bürgerbeteiligung
Das Regionalplangebiet umfasst eine Flächengröße von ca. 150 Hektar. Geplant ist die Errichtung von fünf Windkraftanlagen.
Die geplanten Anlagen haben eine Gesamthöhe von jeweils 262 Metern. Bei einer Nabenhöhe von 175 Metern und einem Rotordurchmesser von 175 Metern erbringen Sie eine Leistung von 7 Megawatt pro Anlage.
Eine dieser modernen Anlagen wird jährlich ca. 17,5 Mio. kWh sauberen Strom produzieren und damit ca. 5.000 Privathaushalte versorgen können. Damit verbunden ist eine jährliche CO2 Einsparung von bis zu 13.160 Tonnen (bezogen auf den heutigen Strommix) pro Anlage.
Der im Windpark erzeugte Strom wird auf der 20kV-Ebene über Erdkabel in das Versorgungsnetz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens eingespeist werden. Ein Netzverknüpfungspunkt ist beim zuständigen Verteilnetzbetreiber angefragt.
Das Planungsgebiet befindet sich mit vier Anlagen größtenteils im Wald, eine Anlage wird im Offenland errichtet. Die Planung der Anlagen orientiert sich an bestehenden Wirtschaftswegen. Die Eigentümer der Flurstücke im Planungsgebiet stellen ihre Flächen für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen zur Verfügung. Der gewählte Standort ist als Windvorranggebiet WK304 ausgewiesen.
Der Abstand der geplanten Windenergieanlagen zur Wohnbebauung der nächstgelegenen Orte beträgt mindestens 800 – 1.000 Meter.
Bei der Errichtung von Windkraftanlagen wird darauf geachtet, den Flächeneingriff so gering wie möglich zu halten. Das Planungsgebiet beinhaltet eine Flächengröße von ca. 150 ha. Der tatsächliche Flächenbedarf pro Windkraftanlage liegt bei ca. 5.000m². Für den Bau benötigte Montage- und Lagerflächen werden nach der Inbetriebnahme zurück gebaut und das betroffene Terrain wieder aufgeforstet. Wir achten auf einen möglichst geringen dauerhaften Flächeneingriff. Der unvermeidbare dauerhafte Waldeingriff wird durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen im direkt angrenzenden Waldgebiet kompensiert.
Die strengen gesetzlichen Schallgrenzwerte werden für sämtliche umliegenden Orte eingehalten. Die geplanten Anlagen der neuesten Generation sind höher und leistungsfähiger als die bereits in der Umgebung bestehenden Anlagen und – durch angewandte Bionik – gleichzeitig leiser. Die Rotorblätter der neuen Anlagen sind mit sägezahnähnlichen Blattfortsätzen – in Anlehnung an die Schwungfedern der Eule – ausgestattet, welche eine schallreduzierende Wirkung haben.
Im Rahmen der Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien und der beschleunigten Ausweisung von Flächen für die Windkraft wurde auch das Bundesnaturschutzgesetz angepasst. Aufgrund dieser Neuerungen ist es möglich, ohne die bisher verpflichtende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung einen Genehmigungsantrag für Windenergieanlagen zu stellen.
Trotz dieser Neuerungen wurden artenschutzrechtliche Untersuchungen vor Ort durchgeführt, insbesondere um zu prüfen, welche besonders schützenswerte und möglicherweise durch die Windkraft gefährdeten Tierarten am Standort vorkommen. Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in einem Fachbeitrag zusammengefasst, welcher im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt wurde. Im Zuge des Verfahrens werden dann entsprechende Maßnahmen abgestimmt, um störende Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Tierwelt zu vermeiden.
Die Anlagen werden mit einem Schattenabschaltmodul ausgestattet. Diese Steuerung stellt sicher, dass zu keinem Betriebszeitpunkt die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden.
Neue moderne Windenergieanlagen blinken und leuchten nachts nicht mehr!
Aufgrund der inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von neuen Windenergieanlagen werden die Signallichter an den Anlagen nur noch ausgelöst, wenn sich ein Flugzeug nähert.

Die für die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz notwendigen Unterlagen und Gutachten wurden erstellt und im Juni 2025 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde – dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – eingereicht. Sobald die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz erteilt wurde, ist der nächste Schritt dann die Bewerbung um eine EEG-Vergütung für den zu erzeugenden Strom.
Wenn die vorbereitenden Schritte abgeschlossen sind, ist eine Informationsveranstaltung zur Bürgerbeteiligung (Echtes Bürgermodell) mit Projektexposé geplant. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich dann als Kommanditisten an der Bürgerwindenergie Polsingen GmbH & Co. KG beteiligen.
Analog zu den von Wust – Wind & Sonne bereits umgesetzten Bürgerwindparks wird auch dieser Windpark als Echtes Bürgermodell umgesetzt.
Durch die Bürgerwindenergie Polsingen GmbH & Co. KG wird der Windpark ausschließlich den Bürgerinnen und Bürgern aus Polsingen, Gnotzheim, Dittenheim, Meinheim, Westheim, Heidenheim, Berolzheim und den Ortsteilen als Kommanditisten der GmbH & Co. KG gehören. So liegt der Park mit den damit verbundenen Erträgen vollständig in den Händen der Bürgerinnen und Bürger. Als Kommanditisten der Gesellschaft haben diese volle Mitbestimmung während der gesamten Laufzeit der Anlage und können so mit Recht von „unserem Windpark“ sprechen.



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