Häufige Fragen

Wann erfolgt die Ausschüttung?

Die Ausschüttung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der Gesellschafterversammlung für das vorherige Geschäftsjahr. 

Warum stimmt der Betrag in meiner Steuerbescheinigung nicht mit meiner erhaltenen Ausschüttung überein?

Bei der Ausschüttung handelt es sich um eine Entnahme aus dem Gesellschaftsvermögen der GmbH & Co. KG. Diese Entnahme unterliegt grundsätzlich keiner Versteuerung, die Höhe der Ausschüttung kann in der Gesellschaftsversammlung mit Gesellschafterbeschluss frei entschieden werden. In Ihrer Steuerbescheinigung wird das steuerliche Ergebnis der Gesellschaft auf Ihre Einlage bezogen ausgewiesen, da es sich um Einkünfte aus einem Gewerbetrieb handelt. Das steuerliche Ergebnis kann daher durchaus ein anderer Betrag sein als die Ausschüttung. 

Wie erfahre ich von neuen Projekten und wie kann ich mich beteiligen?

Über unseren Newsletter werden Sie regelmäßig über neue Projekte und deren Entwicklungsstand informiert. Ist ein Projekt so weit fortgeschritten, dass sich nun die Bürgerinnen und Bürger vor Ort beteiligen können, werden wir über eine Informationsveranstaltung in der Standortgemeinde über das neue Projekt informieren – Einladungen hierzu werden i. d. R. über das örtliche Mitteilungsblatt verteilt. Parallel hierzu informieren wir alle Abonnenten über unseren Newsletter über die Möglichkeit einer Beteiligung. Im Anschluss daran startet dann eine 4-8 wöchige Reservierungsphase. Nach Beendigung der Reservierungsfrist erhalten Sie wenige Wochen danach weitere Informationen zum weiteren Beteiligungsprozess. 

Wer kann sich bei Ihren Projekten beteiligen?

Grundsätzlich kann jeder sich für unsere Projekte einschreiben. Unsere Philosophie ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern, welche in unmittelbarer Nähe zu einem neu geplanten Anlagenstandort oder direkt in der Standortgemeinde wohnen, eine Beteiligung zu ermöglichen. Sollten wir aufgrund der Projektgröße das benötigte Eigenkapital nicht ausschließlich mit Bürgerinnen und Bürgern aus den umliegenden Gemeinden einwerben können, erfolgt die weitere Zuteilung der Beteiligungswünsche nach dem sogenannten Zwiebelschalenprinzip. Wir bitten um Verständnis, dass wir daher leider nicht jedem Interessenten eine Beteiligung an allen Projekten ermöglichen können. 

Ich kann nicht an der Gesellschaftsversammlung teilnehmen – was muss ich tun?

Sollten Sie an der Teilnahme an der Gesellschaftsversammlung verhindert sein, können Sie sich durch jemand anderen vertreten lassen, um Ihre Stimmrechte dennoch wahrnehmen zu können, benötigen wir eine Vertretungsvollmacht. Das Formular für eine Vollmacht können Sie sich in Ihrem geschützten Bereich herunterladen und vor der Versammlung bei uns abgeben. Gerne auch per E-Mail

Im Nachgang zur Versammlung wird die Präsentation zusammen mit dem Protokoll ebenfalls in Ihrem geschützten Bereich zum Nachlesen eingestellt.

Wie kann ich meinen Gesellschaftsanteil auf jemand anderen übertragen (Verkauf/Schenkung/Erbfall)?

Bitte teilen Sie uns die geplante Übertragung mit, sobald sie hiervon wissen. Die Übertragung findet immer zum Termin 01.01. statt. Sollten die Anteile aufgrund eines Erbfalls übertragen werden, findet dies rückwirkend zum Sterbedatum statt. Übertragungen können nur zugunsten volljährigen Personen getätigt werden.

Welche Unterlagen werden für eine Übertragung von Gesellschaftsanteilen benötigt?

Bei einer Schenkung wird ein Schenkungs- und Abtretungsvertrag benötigt

Bei einem Verkauf wird der Kauf- u. Abtretungsvertrag benötigt

In einem Erbfall wird eine Kopie der Sterbeurkunde und das Schreiben des Nachlassgerichts oder ein Erbschein, aus welchem ersichtlich ist, wer der/die Erben sind.