Windkraftausbau in Neustadt a. d. Aisch und Emskirchen Gemeinsam für regionalen Ökostrom

Unterstützung für die Projektierung von Windkraftanlagen

Der Marktgemeinderat Emskirchen sowie der Stadtrat von Neustadt a. d. Aisch unterstützen den Ausbau Erneuerbarer Energien in der Region und haben sich für die Entwicklung eines Windparks in den  Gemeindegebieten ausgesprochen.  Ein geeignetes Planungsgebiet für die Errichtung von Windkraftanlagen ist die Waldfläche zwischen den Ortschaften Eggensee, Kaltenneuses, Brunn und Wulkersdorf, nördlich der Bundesstraße B8, an der westlichen Gemeindegrenze von Emskirchen. Dieses Gebiet wurde im Frühjahr 2025 vom Regionalen Planungsverband als Vorranggebiet für Windenergienutzung  "WK 124" ausgewiesen. 

 

Projektstatus

  • Projektidee
  • Bürgerinformation
  • Projektentwicklung
  • Bürgerbeteiligung / Reservierung
  • Bauphase
  • Inbetriebnahme

Projektdaten

Anlagentyp 3x ENERCON E-175 6.0
Ertrag (Jährlich): 38,2 Mio. kWh
CO2 Einsparung (Jährlich): Ca. 28.700 Tonnen
Abstand zur Wohnbebauung: Ca. 1.000 Meter im Umkreis
Installierte Leistung 18 MW

Schattenabschaltung

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

Moderner Anlagentyp

Echte Bürgerbeteiligung

Projekt

Das Regionalplangebiet umfasst eine Flächengröße von ca. 50 Hektar. Geplant ist die Errichtung von drei Windkraftanlagen. 

Die geplanten Anlagen haben eine Gesamthöhe von jeweils 249,5 Metern. Bei einer Nabenhöhe von 162 Metern und einem Rotordurchmesser von 175 Metern erbringen Sie eine Leistung von 6.0 Megawatt pro Anlage.

Eine dieser modernen Anlagen wird jährlich bis zu 12,7 Mio. kWh sauberen Strom produzieren und damit ca. 3.600 Privathaushalte versorgen können. Damit verbunden ist eine jährliche CO2 Einsparung von bis zu 9.500 Tonnen (bezogen auf den heutigen Strommix) pro Anlage.

 

Einspeisung

Der im Windpark erzeugte Strom wird auf der 20kV-Ebene über Erdkabel in das Versorgungsnetz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens eingespeist werden. 

Standort

Das Vorbehaltsgebiet für Windenergie (WK 124) befindet sich überwiegend im Wald. Die Planung der Anlagen orientiert sich an bestehenden Wirtschaftswegen. Die Eigentümer der Flurstücke im Planungsgebiet stellen ihre Flächen für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen zur Verfügung. 

 

Abstand zu umliegenden Orten

Der Abstand der geplanten Windenergieanlagen zur Wohnbebauung der nächstgelegenen Orte beträgt zwischen 800m und 1.000m.

Umweltverträglichkeit

Flächeneingriff

Bei der Errichtung von Windkraftanlagen wird darauf geachtet, den Flächeneingriff so gering wie möglich zu halten. Das Planungsgebiet beinhaltet eine Flächengröße von ca. 50 ha. Der tatsächliche Flächenbedarf pro Windkraftanlage liegt bei ca. 5.000m². Für den Bau benötigte Montage- und Lagerflächen werden nach der Inbetriebnahme zurückgebaut und das betroffene Terrain wieder aufgeforstet. Wir achten auf einen möglichst geringen dauerhaften Flächeneingriff. Der unvermeidbare dauerhafte Waldeingriff wird durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen im direkt angrenzenden Waldgebiet kompensiert.

Schall

Die strengen gesetzlichen Schallgrenzwerte werden für sämtliche umliegenden Orte eingehalten. Die geplanten Anlagen der neuesten Generation sind höher und leistungsfähiger als die bereits in der Umgebung bestehenden Anlagen und – durch angewandte Bionik -  gleichzeitig leiser. Die Rotorblätter der neuen Anlagen sind mit sägezahnähnlichen Blattfortsätzen – in Anlehnung an die Schwungfedern der Eule - ausgestattet, welche eine schallreduzierende Wirkung haben.

Flora und Fauna

Im Rahmen der Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien und der beschleunigten Ausweisung von Flächen für die Windkraft wurde auch das Bundesnaturschutzgesetz angepasst. Aufgrund  dieser Neuerungen ist es möglich, ohne die bisher verpflichtende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung einen Genehmigungsantrag für Windenergieanlagen zu stellen.

Trotz dieser Neuerungen wurden artenschutzrechtliche Untersuchungen vor Ort durchgeführt, insbesondere um zu prüfen, welche besonders schützenswerte und möglicherweise durch die Windkraft gefährdeten Tierarten am Standort vorkommen. Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in einem Fachbeitrag zusammengefasst, welcher im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt wurde. Im Zuge des Verfahrens werden dann entsprechende Maßnahmen abgestimmt, um störende Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Tierwelt zu vermeiden.

Schatten

Die Anlagen werden mit einem Schattenabschaltmodul ausgestattet. Diese Steuerung stellt sicher, dass zu keinem Betriebszeitpunkt die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden.

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

Neue moderne Windenergieanlagen blinken und leuchten nachts nicht mehr!
Aufgrund der inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von neuen Windenergieanlagen werden die Signallichter an den Anlagen nur noch ausgelöst, wenn sich ein Flugzeug nähert.

Geplante Zeitschiene

Die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz für dieses Projekt wurde zunächst für Windenergieanlagen vom Typ Vestas beim Landratsamt Neustadt a. d. Aisch / Bad Windsheim eingeholt. Im Anschluss daran konnten wir uns im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens der Bundesnetzagentur den Zuschlag für eine EEG-Vergütung für den zu erzeugenden Strom sichern.

Im weiteren Verlauf der Projektentwicklung erwies es sich, dass an diesem Standort und für dieses Projekt Windenergieanlagen vom Typ Enercon die wirtschaftlichere Alternative darstellen. Aus diesem Grund wurde im Juli 2025 ein Antrag auf Änderungsgenehmigung beim Landratsamt Neustadt a. d. Aisch / Bad Windsheim gestellt. Diese Änderungsgenehmigung wurde am 31.10.2025 erteilt.

Im nächsten Schritt werden bauvorbereitende Maßnahmen getroffen werden. 

Voraussichtlich im Sommer 2026 ist eine Informationsveranstaltung zur Bürgerbeteiligung (Echtes Bürgermodell) mit Projektexposé geplant. Interessierte Bürger können sich dann als Kommanditisten an der Bürgerwindenergie Eggensee-Wulkersdorf GmbH & Co. KG beteiligen.

 

 

Das Echte Bürgermodell

Analog zu den von Wust - Wind & Sonne bereits umgesetzten Bürgerwindparks wird auch dieser Windpark als Echtes Bürgermodell umgesetzt.

Durch die Bürgerwindenergie Eggensee - Wulkersdorf GmbH & Co. KG wird der Windpark ausschließlich den Bürgern aus Neustadt a. d. Aisch und Emskirchen, sowie den Ortsteilen als Kommanditisten der GmbH & Co. KG gehören. So liegt der Park mit den damit verbundenen Erträgen vollständig in den Händen der Bürger. Als Kommanditisten der Gesellschaft haben die Bürger volle Mitbestimmung während der gesamten Laufzeit der Anlage. Die Bürger vor Ort können so mit Recht von „unserem Windpark“ sprechen.

Profitieren Sie vom Echten Bürgermodell werden Sie Teil der Bürgerwindenergie Eggensee-Wulkersdorf

  • ausschließlich für Bürger:innen ausNeustadt a. d. Aisch und Emsikirchen, sowie deren Ortsteilen
  • Mitbestimmung während der gesamten Laufzeit der Anlage
  • Park und Erträge vollständig in den Händen der Bürger:innen

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