Der Marktgemeinderat Weisendorf hat sich im Jahr 2023 für die Entwicklung eines Windparks im Gemeindegebiet ausgesprochen. Ein geeignetes Planungsgebiet für die Errichtung von Windkraftanlagen ist die Waldfläche zwischen den Ortschaften Arnshöchstädt, Rezelsdorf und Sauerheim, an der westlichen Gemeindegrenze. Dieses Gebiet wurde bereits in der Vergangenheit vom Regionalen Planungsverband als Windvorbehaltsgebiet "WK 54" ausgewiesen.
Anlagentyp | 3x Vestas V-172 7.2 |
Ertrag (Jährlich): | 42 Mio. kWh |
CO2 Einsparung (Jährlich): | Ca. 31.500 Tonnen |
Abstand zur Wohnbebauung: | Ca. 1.000 Meter im Umkreis |
Installierte Leistung | 21,6 MW |
100% Schattenabschaltung
Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)
Moderner Anlagentyp
Echte Bürgerbeteiligung
Das Regionalplangebiet umfasst eine Flächengröße von ca. 120 Hektar. Geplant ist die Errichtung von drei Windkraftanlagen.
Die geplanten Anlagen haben eine Gesamthöhe von jeweils 261 Metern. Bei einer Nabenhöhe von 175 Metern und einem Rotordurchmesser von 172 Metern erbringen Sie eine Leistung von 7.2 Megawatt pro Anlage.
Eine dieser modernen Anlagen wird jährlich bis zu 14 Mio. kWh sauberen Strom produzieren und damit ca. 4.000 Privathaushalte versorgen können. Damit verbunden ist eine jährliche CO2 Einsparung von bis zu 10.500 Tonnen (bezogen auf den heutigen Strommix) pro Anlage.
Der im Windpark erzeugte Strom wird auf der 20kV-Ebene über Erdkabel in das Versorgungsnetz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens eingespeist werden.
Das Planungsgebiet befindet sich im Wald. Die Planung der Anlagen orientiert sich an bestehenden Wirtschaftswegen. Der Eigentümer der Flurstücke im Planungsgebiet stellt seine Flächen für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen zur Verfügung. Der gewählte Standort ist bereits als Windvorbehaltsgebiet (WK 54) ausgewiesen.
Der Abstand der geplanten Windenergieanlagen zur Wohnbebauung der nächstgelegenen Orte beträgt zwischen 800m und 1.000m.
Bei der Errichtung von Windkraftanlagen wird darauf geachtet, den Flächeneingriff so gering wie möglich zu halten. Das Planungsgebiet beinhaltet eine Flächengröße von ca. 120 ha. Der tatsächliche Flächenbedarf pro Windkraftanlage liegt bei ca. 5.000m². Für den Bau benötigte Montage- und Lagerflächen werden nach der Inbetriebnahme zurückgebaut und das betroffene Terrain wieder aufgeforstet. Wir achten auf einen möglichst geringen dauerhaften Flächeneingriff. Der unvermeidbare dauerhafte Waldeingriff wird durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen im direkt angrenzenden Waldgebiet kompensiert.
Die strengen gesetzlichen Schallgrenzwerte werden für sämtliche umliegenden Orte eingehalten. Die geplanten Anlagen der neuesten Generation sind höher und leistungsfähiger als die bereits in der Umgebung bestehenden Anlagen und – durch angewandte Bionik - gleichzeitig leiser. Die Rotorblätter der neuen Anlagen sind mit sägezahnähnlichen Blattfortsätzen – in Anlehnung an die Schwungfedern der Eule - ausgestattet, welche eine schallreduzierende Wirkung haben.
Im Rahmen der Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien und der beschleunigten Ausweisung von Flächen für die Windkraft wurde auch das Bundesnaturschutzgesetz angepasst. Aufgrund dieser Neuerungen ist es möglich, ohne die bisher verpflichtende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung einen Genehmigungsantrag für Windenergieanlagen zu stellen.
Trotz dieser Neuerungen wurden artenschutzrechtliche Untersuchungen vor Ort durchgeführt, insbesondere um zu prüfen, welche besonders schützenswerte und möglicherweise durch die Windkraft gefährdeten Tierarten am Standort vorkommen. Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in einem Fachbeitrag zusammengefasst, welcher im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt wurde. Im Zuge des Verfahrens wurden dann entsprechende Maßnahmen abgestimmt, um störende Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Tierwelt zu vermeiden.
Die Anlagen werden mit einem Schattenabschaltmodul ausgestattet. Diese Steuerung stellt sicher, dass zu keinem Betriebszeitpunkt die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden.
Neue moderne Windenergieanlagen blinken und leuchten nachts nicht mehr!
Aufgrund der inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von neuen Windenergieanlagen werden die Signallichter an den Anlagen nur noch ausgelöst, wenn sich ein Flugzeug nähert.
Die für die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz notwendigen Unterlagen und Gutachten wurden erstellt und im April 2024 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde - dem Landratsamt Erlangen-Höchstadt - eingereicht.
Im Juli 2024 wurde die Genehmigung des Windparks erteilt. Der nächste Schritt nun ist die Bewerbung um eine EEG-Vergütung für den zu erzeugenden Strom.
Sobald die vorbereitenden Schritte abgeschlossen sind, ist eine Informationsveranstaltung zur Bürgerbeteiligung (Echtes Bürgermodell) mit Projektexposé geplant. Interessierte Bürger können sich dann als Kommanditisten an der Bürgerwindenergie Weisendorf GmbH & Co. KG beteiligen.
Analog zu den bestehenden Bürgerwindparks im Landkreis Erlangen-Höchstadt, wie z.B. Lonnerstadt oder Birkach, wird auch dieser Windpark als Echtes Bürgermodell umgesetzt.
Durch die Bürgerwindenergie Weisendorf GmbH & Co. KG wird der Windpark ausschließlich den Bürgern aus der Gemeinde Weisendorf und seinen Ortsteilen als Kommanditisten der GmbH & Co. KG gehören. So liegt der Park mit den damit verbundenen Erträgen vollständig in den Händen der Bürger. Als Kommanditisten der Gesellschaft haben die Bürger volle Mitbestimmung während der gesamten Laufzeit der Anlage. Die Bürger vor Ort können so mit Recht von „unserem Windpark“ sprechen.
09106 924040
info@wust-wind-sonne.de
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