Die Stadt Arnstein und der Markt Werneck unterstützen den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien in der Region und haben sich für das Repowering der beiden „Schraudenbacher Windlichter“ an der Ortsverbindungsstraße zwischen Arnstein und Schraudenbach, ausgesprochen.
Die Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-58 stehen aktuell auf dem Gebiet des Marktes Werneck. Beide Anlagen werden abgebaut und durch neue, leistungsstärkere Anlagen ersetzt. Der Standort der westlichen der beiden neuen Windenergieanlagen verschiebt sich etwas nach Norden, in das Gebiet der Stadt Arnstein. Der Standort der östlichen Windenergieanlage verschiebt sich in Richtung Osten, bleibt aber im Gebiet des Marktes Werneck.
| Anlagentyp | 2x Vestas V-172 – 7.2MW |
| Ertrag (jährlich): | 32 Mio. kW/h |
| CO2 Einsparung (jährlich): | 24.000 Tonnen |
| Abstand zur Wohnbebauung: | ca. 1.000 Meter |
| Installierte Leistung | 14,4 MW |
Schattenabschaltung
Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)
Moderner Anlagentyp
Echte Bürgerbeteiligung
Geplant ist der Abbau der beiden bestehenden Windenergieanlagen und die Errichtung von zwei neuen Windenergieanlagen im direkten Umfeld.
Die Bestandsanlagen vom Typ Enercon E-58 haben eine Nabenhöhe von 90m bzw. 119m Gesamthöhe. Mit einem Rotordurchmesser von 58m und einer Nabenhöhe von 70m bzw. 90m erbringen die beiden Anlagen eine Leistung von 850 Kilowatt bzw. 1000 Kilowatt.
Die neu geplanten Anlagen haben eine Gesamthöhe von jeweils 261 Metern. Bei einer Nabenhöhe von 175 Metern und einem Rotordurchmesser von 172 Metern erbringen Sie eine Leistung von 7,2 Megawatt pro Anlage.
Eine dieser modernen Anlagen wird jährlich ca. 16 Mio. kWh sauberen Strom produzieren und damit ca. 4.500 Privathaushalte versorgen können. Damit verbunden ist eine jährliche CO2-Einsparung von bis zu 24.000 Tonnen (bezogen auf den heutigen Strommix) pro Anlage.
Der im Windpark erzeugte Strom wird auf der 20kV-Ebene über Erdkabel in das Versorgungsnetz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens eingespeist werden. Ein Netzverknüpfungspunkt ist beim zuständigen Verteilnetzbetreiber angefragt.
Das Planungsgebiet der zwei neuen Windenergieanlagen befindet sich im direkten Umfeld der Bestandsanlagen. Die neu zu errichtende westliche Anlage wird nördlich der Bestandsanlage, im Landkreis Main-Spessart, auf dem Gebiet der Stadt Arnstein errichtet.
Die neu zu errichtende östliche Anlage wird östlich der Bestandsanlage, im Landkreis Schweinfurt, auf dem Gebiet des Marktes Werneck errichtet.
Die Planung der Anlagen orientiert sich an bestehenden Wirtschaftswegen. Die Eigentümer der Flurstücke im Planungsgebiet stellen ihre Flächen für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen zur Verfügung.
Der Abstand der geplanten Windenergieanlagen zur Wohnbebauung der nächstgelegenen Orte beträgt mindestens ca. 1.000 Meter.
Bei der Errichtung von Windkraftanlagen wird darauf geachtet, den Flächeneingriff so gering wie möglich zu halten. Der tatsächliche Flächenbedarf pro Windkraftanlage liegt bei ca. 5.000m². Für den Bau benötigte Montage- und Lagerflächen werden nach der Inbetriebnahme zurück gebaut und das betroffene Terrain wieder der Landwirtschaft zugeführt. Wir achten auf einen möglichst geringen dauerhaften Flächeneingriff. Der unvermeidbare dauerhafte Flächeneingriff wird durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.
Die strengen gesetzlichen Schallgrenzwerte werden für sämtliche umliegenden Orte eingehalten. Die geplanten Anlagen der neuesten Generation sind höher und leistungsfähiger als die bereits in der Umgebung bestehenden Anlagen und – durch angewandte Bionik – gleichzeitig leiser. Die Rotorblätter der neuen Anlagen sind mit sägezahnähnlichen Blattfortsätzen – in Anlehnung an die Schwungfedern der Eule – ausgestattet, welche eine schallreduzierende Wirkung haben.
Im Rahmen der Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien und der beschleunigten Ausweisung von Flächen für die Windkraft wurde auch das Bundesnaturschutzgesetz angepasst. Aufgrund dieser Neuerungen ist es möglich, ohne die bisher verpflichtende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung einen Genehmigungsantrag für Windenergieanlagen zu stellen.
Trotz dieser Neuerungen wurden artenschutzrechtliche Untersuchungen vor Ort durchgeführt, insbesondere um zu prüfen, welche besonders schützenswerte und möglicherweise durch die Windkraft gefährdeten Tierarten am Standort vorkommen. Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in einem Fachbeitrag zusammengefasst, welcher im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt wurde. Im Zuge des Verfahrens werden dann entsprechende Maßnahmen abgestimmt, um störende Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Tierwelt zu vermeiden.
Die Anlagen werden mit einem Schattenabschaltmodul ausgestattet. Diese Steuerung stellt sicher, dass zu keinem Betriebszeitpunkt die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden.
Neue moderne Windenergieanlagen blinken und leuchten nachts nicht mehr! Aufgrund der inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von neuen Windenergieanlagen werden die Signallichter an den Anlagen nur noch ausgelöst, wenn sich ein Flugzeug nähert.

Die für die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz notwendigen Unterlagen und Gutachten wurden erstellt und im Mai 2025 bei den zuständigen Genehmigungsbehörden – dem Landratsamt Main-Spessart bzw. dem Landratsamt Schweinfurt – eingereicht. Ende 2025 bzw. Anfang April 2026 konnten die beiden Genehmigungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz erteilt werden. Der nächste Schritt nun ist die Bewerbung um eine EEG-Vergütung für den zu erzeugenden Strom.
Wenn die vorbereitenden Schritte abgeschlossen sind, ist eine Informationsveranstaltung zur Bürgerbeteiligung (Echtes Bürgermodell) mit Projektexposé geplant. Interessierte Bürger können sich dann als Kommanditisten am – 3. Schraudenbacher Windlicht GmbH & Co. KG beteiligen.
Analog zu den von Wust – Wind & Sonne bereits umgesetzten Bürgerwindparks wird auch dieser Windpark als Echtes Bürgermodell umgesetzt.
Durch die 3. Schraudenbacher Windlicht GmbH & Co. KG wird der Windpark ausschließlich den Bürgern der Stadt Arnstein sowie des Marktes Werneck und deren Ortsteilen als Kommanditisten der GmbH & Co. KG gehören. So liegt der Park mit den damit verbundenen Erträgen vollständig in den Händen der Bürger. Als Kommanditisten der Gesellschaft haben die Bürger volle Mitbestimmung während der gesamten Laufzeit der Anlage. Die Bürger vor Ort können so mit Recht von „unserem Windpark“ sprechen.



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