Der Markt Lauterhofen unterstützt den Ausbau Erneuerbarer Energien in der Region.
Bereits am 15.09.2022 hat der Marktgemeinderat Lauterhofen die Fortschreibung und Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Im Zuge dessen wurde der sachliche Teilflächennutzungsplan “Windenergie” ausgewiesen und am 11.01.2024 durch das Landratsamt Neumarkt i. d. OPf. genehmigt. Die Konzentrationszone “Windenergie W1” in diesem Teilflächennutzungsplan befindet sich in der Gemarkung Traunfeld, nördlich des Ortsteils Dippersricht und südlich des Waldgebietes.
Anlagentyp | 1x Vestas V-136 4.2 |
Ertrag (Jährlich): | 8 Mio. kWh |
CO2 Einsparung (Jährlich): | Ca. 6.000 Tonnen |
Abstand zur Wohnbebauung: | Ca. 1.000 Meter im Umkreis |
Installierte Leistung | 4,2 MW |
keine bedrängende Wirkung
Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)
Moderner Anlagentyp
Echte Bürgerbeteiligung
Die zukünftige Konzentrationszone “Windenergie W1" umfasst eine Flächengröße von gut 50 Hektar. Geplant ist die Errichtung einer Windkraftanlage.
Wie die bestehenden Anlagen im benachbarten Bürgerwindpark Altdorf-Eismannsberg hat die geplante Anlage eine Gesamthöhe von 217 Metern. Bei einer Nabenhöhe von 149 Metern und einem Rotordurchmesser von 136 Metern erbringt Sie eine Leistung von 4.2 Megawatt.
Diese Windenergieanlage wird jährlich bis zu 8 Mio. kWh sauberen Strom produzieren und damit ca. 2.200 Privathaushalte versorgen können. Damit verbunden ist eine jährliche CO2 Einsparung von bis zu 6.000 Tonnen (bezogen auf den heutigen Strommix) pro Anlage.
Der im Windpark erzeugte Strom wird auf der 20kV-Ebene über Erdkabel in das Versorgungsnetz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens eingespeist werden.
Das Planungsgebiet befindet sich etwa zur Hälfte im Wald und zur Hälfte im Offenland. Der geplante Standort der Anlage liegt im südlichen Teil der Windzone im Offenland. Die Eigentümer der Flurstücke im Planungsgebiet stellen ihre Flächen für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlage zur Verfügung.
Der Abstand der geplanten Windenergieanlagen zur Wohnbebauung der nächstgelegenen Orte beträgt etwa 1.000m.
Bei der Errichtung von Windkraftanlagen wird darauf geachtet, den Flächeneingriff so gering wie möglich zu halten. Das Planungsgebiet beinhaltet eine Flächengröße von ca. 50 ha. Der tatsächliche Flächenbedarf pro Windkraftanlage liegt bei ca. 5.000m². Für den Bau benötigte Montage- und Lagerflächen werden nach der Inbetriebnahme zurückgebaut und das betroffene Terrain wieder der Landwirtschaft zugeführt. Wir achten auf einen möglichst geringen dauerhaften Flächeneingriff. Der unvermeidbare dauerhafte Flächeneingriff wird durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen im angrenzenden Waldgebiet kompensiert.
Die strengen gesetzlichen Schallgrenzwerte werden für sämtliche umliegenden Orte eingehalten. Die Rotorblätter der neuen Anlage sind mit sägezahnähnlichen Blattfortsätzen – in Anlehnung an die Schwungfedern der Eule - ausgestattet, welche eine schallreduzierende Wirkung haben.
Im Rahmen der Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien und der beschleunigten Ausweisung von Flächen für die Windkraft wurde auch das Bundesnaturschutzgesetz angepasst. Aufgrund dieser Neuerungen ist es möglich, ohne die bisher verpflichtende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung einen Genehmigungsantrag für Windenergieanlagen zu stellen.
Trotz dieser Neuerungen wurden artenschutzrechtliche Untersuchungen vor Ort durchgeführt, insbesondere um zu prüfen, welche besonders schützenswerte und möglicherweise durch die Windkraft gefährdeten Tierarten am Standort vorkommen. Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in einem Fachbeitrag zusammengefasst, welcher im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt wurde. Im Zuge des Verfahrens werden dann entsprechende Maßnahmen abgestimmt, um störende Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Tierwelt zu vermeiden.
Die Anlagen werden mit einem Schattenabschaltmodul ausgestattet. Diese Steuerung stellt sicher, dass zu keinem Betriebszeitpunkt die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden.
Neue moderne Windenergieanlagen blinken und leuchten nachts nicht mehr!
Aufgrund der inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von neuen Windenergieanlagen werden die Signallichter an den Anlagen nur noch ausgelöst, wenn sich ein Flugzeug nähert.
Die für die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz notwendigen Unterlagen und Gutachten wurden erstellt und im Oktober 2024 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde - dem Landratsamt Neumarkt i. d. OPf. - eingereicht.
Wenn die vorbereitenden Schritte abgeschlossen sind, ist eine Informationsveranstaltung zur Bürgerbeteiligung (Echtes Bürgermodell) mit Projektexposé geplant. Interessierte Bürger können sich dann als Kommanditisten an der Bürgerwindenergie Dippersricht GmbH & Co. KG beteiligen.
Analog zu den von Wust - Wind & Sonne bereits umgesetzten Bürgerwindparks wird auch dieser Windpark als Echtes Bürgermodell umgesetzt.
Durch die Bürgerwindenergie Dippersricht GmbH & Co. KG wird der Windpark ausschließlich den Bürgern aus dem Markt Lauterhofen sowie dessen Ortsteilen als Kommanditisten der GmbH & Co. KG gehören. So liegt der Park mit den damit verbundenen Erträgen vollständig in den Händen der Bürger. Als Kommanditisten der Gesellschaft haben die Bürger volle Mitbestimmung während der gesamten Laufzeit der Anlage. Die Bürger vor Ort können so mit Recht von „unserem Windpark“ sprechen.
09106 924040
info@wust-wind-sonne.de
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