Windkraftausbau in der Gemeinde Dietenhofen

Weiterer Bürgerwindpark geplant

 

Die Gemeinde Dietenhofen strebt an, den Ausbau Erneuerbarer Energien voranzutreiben und setzt dabei auf zwei weitere Windräder. Ein geeigneter Standort hierfür befindet sich auf der Hochfläche zwischen den Ortsteilen Lentersdorf, Herpersdorf, Seubersdorf und Unterschlauersbach, an der Gemeindegrenze zu Großhabersdorf.

Projekt

Das Planungsgebiet umfasst eine Flächengröße von ca. 25 Hektar. Geplant ist die Errichtung von zwei Windkraftanlagen nördlich und südlich der Hochspannungsleitung, die zwischen Unter- und Oberschlauersbach verläuft.

Die geplanten Anlagen haben eine Gesamthöhe von jeweils 250 Meter bei einer Nabenhöhe von 169 Meter und einem Rotordurchmesser von 162 Metern und erbringen eine Leistung von 6.2 Megawatt pro Anlage. Damit sind diese Anlagen fast doppelt so leistungsfähig wie die bereits vor neun Jahren im Ortsteil Neudorf errichteten gemeindlichen Bürgerwindanlagen.        

Eine dieser modernen Anlagen wird jährlich bis zu 10 Mio. kWh sauberen Strom produzieren und damit bis zu 3.000 Privathaushalte versorgen können. Damit verbunden ist eine jährliche CO2 Einsparung von bis zu 7.800 Tonnen (bezogen auf den heutigen Strommix).

Einspeisung

Die Einspeisung in das Stromnetz erfolgt voraussichtlich im Umspannwerk Neudorf.

Standort

Das Planungsgebiet umfasst überwiegend landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche und ein kleines Waldgebiet. Die Errichtung der Anlagen erfolgt auf den Ackerflächen. Der Wald wird davon nicht berührt. Die Eigentümer der Grundstücke im Planungsgebiet sind bereit, Ihre Flächen für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund der vorhandenen Freileitung ist das Planungsgebiet bereits vorbelastet. Der gewählte Standort befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet und es werden auch keine sonstigen Schutzgebiete (FFH, Vogelschutzgebiet o.ä.) vom Planungsgebiet berührt.

Die Kriterien für ein Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet Windkraftnutzung des Regionalen Planungsverbands Westmittelfranken werden eingehalten.

Abstand zu umliegenden Orten

Der Abstand der geplanten Windenergieanlagen zur Wohnbebauung der umliegenden Orte beträgt 1.200 Meter nach Seubersdorf, 1.600 Meter nach Oberschlauersbach, 1.350 Meter nach Unterschlauersbach, sowie 950 Meter nach Herpersdorf und 900 Meter nach Lentersdorf.

Tatsächlich werden die Anlagen von Herpersdorf und Lentersdorf aus  aufgrund der Topographie des Geländes kaum sichtbar sein.

Umweltverträglichkeit

Flächeneingriff

Das Planungsgebiet beinhaltet eine Flächengröße von ca. 25ha. Der tatsächliche Flächenbedarf pro Windkraftanlage liegt bei 0,2 bis 0,3ha. Für den Bau benötigte Zuwegung und Kranstellflächen auf dem Gelände werden nach der Inbetriebnahme zurückgebaut und das betroffene Terrain wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt. Wir achten auf einen möglichst geringen dauerhaften Flächeneingriff. Der unvermeidbare dauerhafte Flächeneingriff wird durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.

Schall

Die strengen Schallgrenzwerte werden für sämtliche umliegenden Orte eingehalten. Die geplanten Anlagen der neuesten Generation sind höher und fast doppelt so leistungsfähig als die bereits bestehenden Anlagen im Windpark Neudorf und – durch angewandte Bionik -  gleichzeitig leiser. Die Rotorblätter der neuen Anlagen sind mit sägezahnähnlichen Blattfortsätzen – in Anlehnung an die Schwungfedern der Eule - ausgestattet, welche eine schallreduzierende Wirkung haben.

 

Schatten

Die Anlagen werden mit einem Schattenabschaltmodul ausgestattet. Diese Steuerung stellt sicher, dass zu keinem Betriebszeitpunkt ein Schattenwurf der Anlagen auf den Grundstücken der Anwohner entsteht.

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

Neue moderne Windenergieanlagen blinken und leuchten nachts nicht mehr!

Aufgrund der inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von neuen Windenergieanlagen werden die Signallichter an den Anlagen nur noch ausgelöst, wenn sich ein Flugzeug nähert.

Flora und Fauna

Die erforderlichen artenschutzfachlichen Untersuchungen wurden bereits vor Ort durchgeführt. Naturgutachter beobachteten und kartierten dabei Flora und Fauna. Insbesondere wurde untersucht, ob das Planungsgebiet im Sinne des Immissionsschutzgesetzes Brutstätte oder Jagdrevier von schützenswerten Vögeln ist. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt und entsprechende Maßnahmen abgestimmt, um störende Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Tierwelt zu vermeiden.

 

Zuwegung

Der Windpark ist von der Hochstraße aus, zwischen der Abzweigung nach Oberschlauersbach und der Ortschaft Seubersdorf, über bestehende Wirtschaftswege, die gegebenenfalls für die Bauphase ertüchtigt werden müssen, erreichbar. Während der Bauphase ist damit kein den Verkehr behindernder Anlieferungs- und Baustellenverkehr durch enge Straßen in den umliegenden Ortschaften zu erwarten. Nach der Bauphase stehen die erneuerten Wege der Gemeinde und den Bürgern zur Verfügung.

Geplante Zeitschiene

Der Gemeinderat Dietenhofen hat in seiner Sitzung am 11.05.2021 beschlossen, in das Planungsverfahren für dieses Projekt einzusteigen. Im ersten Schritt erfolgt hierzu die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans. 

Am 16.03.2022 wies der Regionale Planungsverband Westmittelfranken auf Antrag der Gemeinde Dietenhofen ein Vorranggebiet für die Windkraftnutzung (WK 71) in diesem Bereich aus.

Die für das Bauleitplanverfahren notwendigen Unterlagen und Gutachten werden in Abstimmung mit dem Landratsamt Ansbach erstellt. Das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz wird durch das Landratsamt Ansbach durchgeführt.

Hat das Projekt Planreife erreicht, organisieren wir eine Informationsveranstaltung zur Bürgerbeteiligung (Echtes Bürgermodell) mit Projektexposé. Interessierte Bürger können sich dann als Kommanditisten an der Bürgerwindpark Dietenhofen GmbH & Co. KG beteiligen.

Wenn alles positiv verläuft, dann könnten sich Mitte 2023 die geplanten Windräder drehen und zur Versorgung der Region mit sauberem Strom beitragen.

Das Echte Bürgermodell

Analog zum bereits bestehenden Windpark in Neudorf wird auch dieser Windpark als Echtes Bürgermodell umgesetzt. Durch die Bürgerwindpark Dietenhofen GmbH & Co. KG wird der Windpark ausschließlich den Bürgern aus der Gemeinde Dietenhofen und seinen Ortsteilen als Kommanditisten der GmbH & Co. KG gehören. So liegt der Park mit den damit verbundenen Erträgen vollständig in den Händen der Bürger. Als Kommanditisten der Gesellschaft haben die Bürger volle Mitbestimmung während der gesamten Laufzeit der Anlage. Die Bürger vor Ort können so mit Recht von „unserem Windpark“ sprechen.

Beteiligungsmöglichkeit

Die Details zur Beteiligung an diesem Bürgermodell werden noch ausgearbeitet. Sollte Ihrerseits grundsätzlich Interesse an einer Beteiligung am Bürgerwindpark Dietenhofen bestehen, so können Sie sich gerne zu unserem Beteiligungs-Newsletter anmelden.


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