Windkraftausbau in der Gemeinde Neuhof a. d. Zenn

Unterstützung für weitere Windkraftanlagen

 

Der Gemeinderat Neuhof a. d. Zenn hat in seiner Sitzung am 19.04.2021 den weiteren Ausbau der Windkraft im Gemeindegebiet beraten und unterstützt die Projektierung weiterer Bürgerwindkraftanlagen.  

Am Waldrand bzw. im Waldgebiet des Ortsteils Hirschneuses, zwischen Hirschneuses, Kreben und Dietenholz könnten zwei weitere Windkraftanlagen entstehen.

Projekt

Das Planungsgebiet beinhaltet eine Flächengröße von ca. 32ha.  0,2 bis 0,3ha Fläche würden davon schließlich pro Windkraftanlage benötigt.

Eine dieser modernen Anlage kann jährlich bis zu 10 Mio. kWh sauberen Strom produzieren und damit ca. 3.000 Privathaushalte versorgen. Damit verbunden ist eine jährliche CO2 Einsparung von ca. 7.800 Tonnen (bezogen auf den heutigen Strommix).

 

Einspeisung

 

Die Einspeisung in das Stromnetz wäre im Umspannwerk Neudorf möglich.

Standort

Das Planungsgebiet umfasst sowohl landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche als auch Waldgebiet. Die Errichtung der Anlagen würde sowohl auf den Ackerflächen als auch im Wald erfolgen. Die Eigentümer der Grundstücke im Planungsgebiet sind bereit, Ihre Flächen für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen.

Die Kriterien für ein Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet Windkraftnutzung des Regionalen Planungsverbands Westmittelfranken werden eingehalten.

Abstand zu umliegenden Orten

Der Abstand der geplanten Windenergieanlagen zur Wohnbebauung der umliegenden Orte beträgt mindestens 1.000 Meter nach Hirschneuses, 1.000 Meter nach Dietenholz, 1.000 Meter nach Kreben, sowie 800 Meter zu Lösleinshäuslein.

Umweltverträglichkeit

Flächeneingriff

Das Planungsgebiet beinhaltet eine Flächengröße von ca. 32ha. Der tatsächliche Flächenbedarf pro Windkraftanlage liegt bei 0,2 bis 0,3ha. Für den Bau benötigte Zuwegung und Kranstellflächen auf dem Gelände werden nach der Inbetriebnahme zurückgebaut und das betroffene Terrain wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt. Für den Bau gerodete Flächen werden wieder aufgeforstet. Wir achten auf einen möglichst geringen dauerhaften Flächeneingriff. Der unvermeidbare dauerhafte Flächeneingriff wird durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.

Schall

Die strengen Schallgrenzwerte werden für sämtliche umliegenden Orte eingehalten. Die geplanten Anlagen der neuesten Generation sind höher und fast doppelt so leistungsfähig als die bereits bestehenden Anlagen im Windpark Neuhof und – durch angewandte Bionik -  gleichzeitig leiser. Die Rotorblätter der neuen Anlagen sind mit sägezahnähnlichen Blattfortsätzen – in Anlehnung an die Schwungfedern der Eule - ausgestattet, welche eine schallreduzierende Wirkung haben.

Schatten

Die Anlagen werden mit einem Schattenabschaltmodul ausgestattet. Diese Steuerung stellt sicher, dass zu keinem Zeitpunkt ein Schattenwurf der Anlagen auf den Grundstücken der Anwohner entsteht.

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

Neue moderne Windenergieanlagen blinken und leuchten nachts nicht mehr!

Aufgrund der inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von neuen Windenergieanlagen werden die Signallichter an den Anlagen nur noch ausgelöst, wenn sich ein Flugzeug nähert.

Flora und Fauna

Die erforderlichen artenschutzfachlichen Untersuchungen wurden bereits vor Ort durchgeführt. Naturgutachter beobachteten und kartierten dabei Flora und Fauna. Insbesondere wurde untersucht, ob das Planungsgebiet im Sinne des Immissionsschutzgesetzes Brutstätte oder Jagdrevier von schützenswerten Vögeln ist. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt und entsprechende Maßnahmen abgestimmt, um störende Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Tierwelt zu vermeiden.

Zuwegung

Der Windpark ist von der Hochstraße aus, ab dem Kreisverkehr Neudorf, über bestehende Wirtschaftswege, die gegebenenfalls für die Bauphase ertüchtigt werden müssen, erreichbar. Während der Bauphase ist damit kein den Verkehr behindernder Anlieferungs- und Baustellenverkehr durch enge Straßen in den umliegenden Ortschaften zu erwarten. Nach der Bauphase stehen die erneuerten Wege der Gemeinde und den Bürgern zur Verfügung.

Geplante Zeitschiene

Der Gemeinderat hat bereits in der Sitzung vom 19. 04. 2021 dem Vorhaben seine Unterstützung zugesichert. Am 16.03.2022 wies der Regionale Planungsverband Westmittelfranken auf Antrag der Gemeinde Neuhof a. d. Zenn ein Vorranggebiet für die Windkraftnutzung (WK 69) in diesem Bereich aus.

Die für das Bauleitplanverfahren notwendigen Unterlagen und Gutachten werden in Abstimmung mit dem Landratsamt Neustadt a. d. Aisch erstellt. Das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz wird durch das Landratsamt Neustadt a. d. Aisch durchgeführt.

Hat das Projekt Planreife erreicht, organisieren wir eine Informationsveranstaltung zur Bürgerbeteiligung (Echtes Bürgermodell) mit Projektexposé. Interessierte Bürger können sich dann als Kommanditisten an der Bürgerwindenergie Neuhof-Hirschneuses GmbH & Co. KG beteiligen.

Wenn alles positiv verläuft, dann könnten sich Mitte 2023 die geplanten Windräder drehen und zur Versorgung der Region mit sauberem Strom beitragen.

Das Echte Bürgermodell

Analog zum bereits bestehenden Bürgerwindpark in Neuhof wird auch dieser Bürgerwindpark als Echtes Bürgermodell umgesetzt. Durch die Bürgerwindenergie Neuhof-Hirschneuses GmbH & Co. KG wird der Windpark ausschließlich den Bürgern aus der Gemeinde Neuhof und seinen Ortsteilen als Kommanditisten der GmbH & Co. KG gehören. So liegt der Park mit den damit verbundenen Erträgen vollständig in den Händen der Bürger. Als Kommanditisten der Gesellschaft haben die Bürger volle Mitbestimmung während der gesamten Laufzeit der Anlage. Die Bürger vor Ort können so mit Recht von „unserem Windpark“ sprechen.

Beteiligungsmöglichkeit

Die Details zur Beteiligung an diesem Bürgermodell werden noch ausgearbeitet. Sollte Ihrerseits grundsätzlich Interesse an einer Beteiligung an der Bürgerwindenergie Neuhof-Hirschneuses bestehen, so können Sie sich gerne zu unserem Beteiligungs-Newsletter anmelden.


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